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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: walter (---.vnpt.vn)
Datum: 01.09.18 06:50
Meine Mutter ist vor kurzem gestorben, als mein Vater vor vielen Jahren gestorben war hatten wir 4 Kinder auf unseren Pflichtteil zugunsten unserer Mutter verzichtet. Die muendliche Abmachung damals war dass wir 4 Kinder das Erbe, nach dem Ableben der Mutter, je zu 25% bekommen werden. Wie es aussieht gibt es wiederum kein Testament und das Erbe, es geht um ein Haus, wird von uns 4 Kindern zu je 25% geerbt.
Meine 3 Geschwister haben eigene Familie und Haus bzw. Wohnung waehrend ich single bin und in dem zu vererbendem Haus fast mein gesamtes Leben, mit kurzen Unterbrechungen, hauptgemeldet gewesen bin. So auch waehrend der ungefaehr letzten 10 Jahre ununterbrochen. Falls notwendig koennte ich verifizieren in welchen, ev. gesamt 5 Jahren, ich in meinen 58 Lebensjahren nicht in diesem Haus meinen Hauptwohnsitz hatte. Dazu vielleicht vermerkt dass ich viel Zeit, mehr als in Oesterreich, im Ausland verbracht hatte, allerdings immer wenn ich in Oesterreich war auch in diesem Haus gewohnt habe.
Der Wert des Hauses ist von einer Immonilienfirma auf 280.000 Euro geschaetzt worden.
2 meiner Geschwister wollen das Haus schnell verkaufen und schnell Geld sehen ( das dritte Geschwister moechte das Haus ev., zumindest fuer eine Zeit, erhalten, ich denke zum Teil auch um mir zu helfen.)
Da ich in der kurzen Zeit, in denen sich 2 Geschwister Geld erwarten, kaum ein anderes adequates Objekt finden wuerde werde ich in erster Linie versuchen muessen Zeit zu gewinnen bzw. zumindest ein paar jahre in dem Haus wohnen bleiben zu koennen.
Meine wichtigste Frage:
Falls ich meine Geschwister "ausbezahle", welcher Betrag, bei einem, laut Schaetzung, angenommenen Verkaufswert des Hauses von 280.000 Euro, sollte ich jedem der Geschwister zahlen??
dazu: 280.000 dividiert durch 4 ergibt 70.000, ok! Aber ist es nicht so dass meine Geschwister mit etwas weniger angemessen bedient waeren? Zum einem, soweit ich verstehe, fielen beim Verkauf fuer meine Geschwister 4,2% Ertragssteuer an welche mir, weil ich dort lange hauptgemeldet gewesen bin, erspart bliebe. Dazu wuerden sie sich Maklergebuehr und laufende Kosten bis zum Verkauf ersparen. Vielleicht gaebe es da auch noch andere Punkte zu beruecksichtigen deren ich mir gar nicht bewusst bin.
Zum Beispiel, ich bin die meisste Zeit meines Leben dort haupgemeldet gewesen. Gibt mir das soetwas wie ein Wohnrecht welches sich auf den zu erziehlenden Verkaufpreis ihrer Anteile sehr mindernd fuer meine Geschwister auswirken wuerde, oder auch nur falls ich mich weigere auszuziehen oder zu verkaufen?
Nicht missverstehen, es ist mir wichtig meine Geschwister gerecht auszubezahlen, genaugenommen geht es mir nicht einmal darum das Haus zu bekommen. Allerdings ist die Erwartung von 2 meiner Geschwister dass ich schnell aus dem Haus draussen bin fuer mich unrealitisch, eigentlich respektlos mir gegenueber, und daher empfinde ich, zu versuchen sie auszubezahlen, die beste und schmerzloseste Loesung. Aber ich muss erst herausfinden ob ich mir das leisten kann und will.
Danke sehr fuer jegliche Information und Meinung!
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Autor: JG (---.cust.hiper.dk)
Datum: 12.09.19 11:13
Hallo Walter,
Ich empfehle Ihnen einen auf Erbrecht speziallisierten Anwalt in Ihrer nähe zu suchen. Ebenfalls kann ich Ihnen dazu https://www.anwaltfinden.at empfehlen: Dort könne Sie Ihr Problem einem Anwalt in Ihrer nähe schildern und bekommen auch gleich eine erste Einschätzung. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass in einem Fall wie Ihrem ein Anwalt fast unumgänglich ist. (Also zumindest wenn man auf der Sichere Seite sein will) Natürlich ist das, wenn es um Familienangelegenheiten geht nicht immer so angenehm.
Würde mich freuen wenn Sie uns hier im Forum mitteilen könnten, wie Sie das Problem angegangen sind und gegebenenfalles (wenn es dann soweit ist) gelöst haben.
LG
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