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 Erbe - Verjährung 30 Jahre?
Autor: G.Z. (---.liwest.at)
Datum:   19.02.18 11:55

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe eine Frage bezüglich meiner 1988 verstorbenen Großmutter (welche über 7 Kinder hatte)
Mein leiblicher Vater welchen ich erst 2000 kennenlernte und der 2002 verstorben ist, hatte noch viele Geschwister, welche ich erst 2015 ausfindig machen konnte.
Einer meiner noch lebenden Onkeln (es gibt noch 2 weitere lebende) teilte mir mit, dass wie die Großmutter verstorben ist, er alles übernommen hätte - Haus und Hof sowie viel Grund. Dass einige Geschwister sehr jung verstorben sind und es nur mehr 2 weitere Geschwister geben würde.
Weiters erzählte er mir dass er keinen Kontakt zu meinem Vater hatte und nicht einmal wusste ob dieser noch leben würde...
Nun meine Frage:
Kann es sein dass mein Vater damals nichts geerbt hat weil ihn niemand ausfindig machte bzw. niemand etwas über Ihn wusste zu diesem Zeitpunkt - und wenn mein Onkel damals alles übernommen hat, wer hat dann den Teil meines Vaters geerbt - Habe ich denn Anspruch auf den damaligen Erbteil meines Vaters obwohl dieser schon verstorben ist?
Im Internet habe ich etwas von einer 3 und 30 jährigen Frist gefunden,...hm,...

Vielleicht kann mir ja jemand eine Auskunft darüber geben, vielen lieben Dank!

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