|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Manfred (---.dyn.salzburg-online.at)
Datum: 08.04.15 10:42
In meinem, kürzlich abgeschlossenen Mietvertrag habe ich unterschrieben, daß ich die Kosten für die Errichtung des Mietvertrages in Höhe von € 300,-- plus Ust übernehme.
Es handelt bei dieser Wohnung um einen, so glaube ich, teilanwendungsbereich des MRG. (3 Wohneinheiten - nicht nachträglich ausgebaut, BJ. 1985 in Salzburg)
Nach Rückfrage wurde mir mitgeteilt, daß der Mietvertrag von der Hausverwaltung (ist auch eigentümer des Gebäudes) erstellt wurde.
Ist es Zulässig, daß die Hausverwaltung für die Erstellung eines Mietvertrages Gebühren verlangt? Winkelschreiberei?
Danke
Manfred
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: JLG (---.165.130.159.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 31.05.15 23:03
Das Überwälzen der Mietvertragserrichtungsgebühr (für das Erstellen des Mietvertrages) an den Mieter ist nur im Vollanwendungsbereich des MRG untersagt (weil die Formulierung des Mietvertrags zu den Pflichten der HV zählt und daher mit der Entrichtung der BK bereits abgegolten ist).
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|