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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Alexandra (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 21.05.15 09:10
Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand meine Fragen
beantworten, da auch der Notar nicht weiterhelfen
konnte (od. wollte).
Meine mittellose Großmutter verstarb vor ca. 1 Monat
und mein Vater, der auch ihr Sachwalter war,
veranlasste Ihre Einäscherung.
Natürlich hat der Bestatter ihm als einzigen
Ansprechpartner die Rechnung geschickt, die dann von
meinem Vater bezahlt wurde, da es keine Besitztümer der
Großmutter gab, mit denen man die Summe begleichen
hätte können.
Mein Vater hat noch 8 Geschwister, von denen aber nur 1
Bruder auffindbar ist.
Dieser weigert sich wehement meinem Vater auch nur 1
Cent zu zahlen.
Abgesehen von der moralischen Komponente, dass es eig.
eine Selbstverständlichkeit ist für das Begräbnis der
Mutter anteilsmäßig zu zahlen, stellt sich natürlich
jetzt die Frage, ob man die restlichen Geschwister zur
Kasse bitten kann und wie man Personen ausfindig macht,
die eventuell schon mehrfach umgezogen sind und den
Nachnamen gewechselt haben.
Vielen Dank für die Hilfe!!!
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Autor: JLG (---.165.130.159.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 31.05.15 22:51
Üblicherweise werden die Begräbniskosten im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens beim zuständigen Notar (Gerichtskommissär) geltend gemacht. Sind aus der Verlassenschaft nicht ausreichend Mittel zur Deckung aller anfallenden Kosten vorhanden oder unterbleibt sogar das Verlassenschaftsverfahren wegen Mittellosigkeit, muss sich der Gerichtskommissär um eine vernünftige Aufteilung kümmern - soweit die Geschwister des Vaters überhaupt eruierbar sind. Ein Namenswechsel stellt in einem amtlichen Verfahren normalerweise kein allzu großes Problem dar.
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