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 Mahnung
Autor: Christian (81.173.215.---)
Datum:   06.05.15 16:35

Hallo,
ich stehe vor folgender Situation -
vergangenes Jahr habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Der Rechtsanwalt ,der mit der Vertragserstellung beauftragt wurde, lieferte einen unprofessionellen Kaufvertragsentwurf ab (falsche & alte Angaben, Rechtschreibfehler, Namen falsch geschrieben), worauf wir einen anderen RA mir der Erstellung eines Kaufvertrages beauftragt haben.

Der ursprüngliche RA hat uns eine Rechnung zukommen lassen, die wir aufgrund der Rechnungshöhe beeinsprucht haben. Es gab schriftlichen Korrespondenz zu diesem Anliegen an den RA über meinen RA, jedoch seit Oktober 2014 keine weiteren Schriftverkehr.
Nun bin ich mit einem Mahnschreiben konfrontiert (letzte Mahnung vor Klage!), welches auf die alte Wohnadresse gerichtet ist. Der vorhergehende Schriftverkehr wurde wahrscheinlich ebenfalls an die alte Adresse versendet.

Nun meine Frage: sollte dem RA bekannt sein, dass ich eine neue Anschrift habe und dadurch alle Mahnspesen hinfällig sind?
Oder bin ich in der Pflicht dem RA mitzuteilen, dass ich eine neue Adresse habe?

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