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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michael (---.liwest.at)
Datum: 12.02.15 19:10
Hey!
Ich habe heute einen Brief vom Land Oberösterreich erhalten das ich die Perfektionsfahrt für den Führerschein A2 nicht absolviert habe, innerhalb der offenen Nachfrist von 4 Monaten. Daher wird mir die Probezeit um 1 Jahr verlängert.
Laut §4c Absatz 3 FSG ist der Lenker 14 Monate nach Ablovierung des Führerscheines zu verständigen wenn dieser noch nicht die Perfektionsfahrt für den Führerschein A2 absolviert hat.
Meine Frage: Muss mir dieser Verständigungsbrief RSA oder RSB zugestellt werden?
Bzw. stellt es einen Verfahrensmangel dar wenn mir die Verständigung nicht zugestellt wurde?
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