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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: CR (211.196.16.---)
Datum: 31.10.14 14:28
Wie wird verfahren, wenn das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht ausreicht, um die Pflichtanteile plus die Pflichtanteilergänzungsansprüche abzudecken, da vorher schon viel verteilt wurde?
Wird dann der Rest prozentual entsprechend der Ansprüche verteilt?
Mit freundlichen Grüssen
CR
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Autor: JLG (---.dsl.sil.at)
Datum: 29.12.14 21:09
Nein, wer zu Lebenszeiten "zuviel" bekommen hat, muss zahlen.
Es wird also so getan, als ob alles noch im Eigentum des Erblassers stehen würde und dann wird gemäß Erbfolge/Testament/Verfügung verteilt.
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