Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Verzögern der Verlassenschaft
Autor: Kira (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   03.03.14 09:00

Ich hätte da einmal eine Frage:

Mein Schwiegervater ist letztes Jahr im Februar verstorben - bei der ersten Verlassenschaftsabhandlung ist es zu keiner Einigung gekommen, sondern nur zu vorwürfen gegenüber meiner Schwiegermutter und meinem Mann von der Gegenpartei.

Der Witz der ganzen Sache ist die leibliche Tochter hat schon vor der Todesfallaufnahme ihre Vorderungen durch einen Anwalt gestellt.

Wir haben uns auch einen Anwalt gesucht um rechtliche Unterstützung zu erhalten. Wir waren im letzten Jahr immer lästig und haben bei unserem Anwalt und dem zuständigen Notar nach gefragt wie es aussieht, ob sich was tut. Der Gegnerische Anwalt hat sich nie beim Notar gemeldet und kaum auf Anfragen unserer Anwältin reagiert.

Jetzt zur Frage:

Darf ein Anwalt die Verlassenschaft hinauszögern????????????

Und ist es üblich das ein Anwalt am ersten Todestag die Vorderungen über Erinnerungsstücke seiner Mandantin an den zweiten Erben übergibt?????????

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Verzögern der Verlassenschaft
Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum:   18.05.14 03:33

1. Wodurch zögert der Anwalt die Verlassenschaft hinaus? Mir scheint eher, der Gerichtskommissär zögert sie hinaus, warum setzt er keine Tagsatzungen an, worauf wartet er?

2. Üblich nicht, aber zulässig - und gelegentlich sogar sinnvoll.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Verzögern der Verlassenschaft
Autor: wolfi (---.141.0.141.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   18.05.14 09:22

Ich habe das bereits zweimal erlebt beim Tot meines Vater und meiner Mutter mit meiner Schwester und ihren Mann. Das Wichtigste für den Mann meiner Schwester war wieviel meine Mutter Pension hatte.

Da die Schwester und ihr Mann laufend beim Notar anfragte und Anträge (abweisunganträge gegen Notar,...) stellte hat der Notar seine Rechnung (aufgrund "hohen" Zeitaufwand) um 100 % erhöht und dies auch ausgewiesen.

Die Schwester hat sich aber schon gebessert - beim Tot meines Vaters wurde sie gegen den Notar handgreiflich.

Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.