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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michael (---.atnat0001.highway.a1.net)
Datum: 31.05.13 08:03
Guten Tag,
mein Onkel ist verstorben. Er hat noch 2 lebende Geschwistrige neben 2 verstorbenen.
Meine Mutter (mein Vater war der Bruder vom Verstorbenen) ist Sachwalterin für meinen Bruder (Behindert). Ist sie als Sachwalterin verpflichtet den Pflichtteil geltend zu machen?
Muss sie als Sachwalterin den möglichen Pflichtteil erheben?
Falls ja, wo kann sie diesbezüglich Auskünfte erhalten?
Derzeit wird das Erbe ausschließlich auf die noch lebenden Geschwistrigen und deren Nachfolger aufgeteilt.
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
Michael
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Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 05.06.13 12:37
Die einfachste Methode besteht darin, den zuständigen Gerichtskommissär über den Sachverhalt schriftlich zu informieren.
Geschwister sind allerdings niemals pflichtteilberechtigt, daher wird Ihre Mutter als Sachwalterin auch keinen "Pflichtteil" geltend machen können.
Falls die verstorbenen Geschwister direkte Nachkommen haben, sind auch diese erbberechtigt. Sie und ihr Bruder (vertreten durch Ihre Mutter) treten also an die Stelle Ihres verstorbenen Vaters.
Wenn Ihre Mutter vom Tod ihres Schwagers erfährt und über die Sachlage informiert ist, ist Ihre Mutter verpflichtet, den Erbanspruch Ihres Bruders beim Gerichtskommissär anzumelden, denn der Sachwalter hat die Interessen seiner betreuten Person wahrzunehmen. Auch Sie selbst sollten Ihren persönlichen Anspruch (vermutlich auf 1/8 des Erbes) unbedingt geltend machen.
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