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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Dagmar (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 12.03.13 13:15
folgender sachverhalt:
es kommt ein schreiben eines inkassobüro (das lt. google unlautere geschäftspraktiken anwendet) und will eine forderung einer bank eintreiben.
ich habe das erbe meiner mutter damals angetreten, unbedingte erklärung.
jedoch ist dies mehr als 8 jahre her.
im schreiben steht kein betrag, keine bankverbindung und das geb.datum meiner mutter ist falsch.
verjähren forderungen nicht nach 3 jahren?
müsste das nicht bereits bei gericht liegen, die bank hätte das doch längst gerichtlich eingeklagt?
ich habe bisher nicht reagiert.
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Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 30.03.13 03:47
Forderungen von Banken verjähren - je nach Sachlage - oft erst nach 30 Jahren, lediglich die dazugehörenden Zinsenforderungen verjähren dann nach drei Jahren.
Eine Bank kann Forderungen durchaus erst nach acht Jahren betreiben, gelegentlich ist das aus bestimmten Gründen auch sinnvoll.
Das falsche Geburtsdatum kann auf eine Verwechslung hinweisen.
Wenn konkrete Daten (Bank, Forderungshöhe, Geschäftsgrundlage,...) vorliegen, direkt an die Bank wenden.
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Autor: Dagmar (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 30.03.13 10:10
es liegen keine konkreten daten vor. nur die bank. sonst nichts. keine forderungshöhe, keine info seit wann und wo das vorläge usw usf.
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