|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Willibald (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 28.01.13 17:59
Hallo, ich wohne in Nö in einer 88m² grossen Mietwohnung seit 13 Jahren mit einem unbefristeten Mietvertrag. die Wohnung ist ca 70 jahre alt wurde aber vor ca 18 Jahren saniert. In meinem damaligen befristetem (3J.) Mietvertrag steht eine Wertsicherungsklausl 5%. Der Mietvertrag wurde im Dezember 2000 abgeschlossen in der von 404.43 inkl. UST und wurde jetzt auf 528.99€ auf Grund der Indexanpassung erhöht. Es war in den 13 Jahren nie eine Mieterhöhng. Ist so eine hohe Erhöhung auf einmal zulässig? Meine Gesamtzahlung mit BK und Heizung hat bisher 580€ ausgemacht und jetzt habe ich eine Vorschreibung von 723,50€. Das ist für mich nicht mehr leistbar bei meinem Einkommen. In meinem damals befristetem Vertrag war eine drei Monatige Kündigungsfrist vorgeschrieben, wie ist das jetzt mit dem unbefristetem Vertrag mit der Kündigungsfrist? Ab wann muss ich die Indexanpassung zahlen, wenn das Schreiben mit der Indexanpassung am 25.01.2013 zugestellt wurde? Im Internet habe ich gefunden das die Erhöhung bis 15.des Monats zugestellt werden muss, dann ist sie im darauffolgenden Monat fällig.
Ich dank herzlichst für Ihr Antworten
mfG Willi
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 16.02.13 19:44
Nur weil der Vermieter die erlaubte Wertsicherung bisher nicht angewendet hat, lässt sich kein Rechtsanspruch daraus ableiten, dass er das auch jetzt und in Zukunft nicht darf. Sie haben sich durch Gutmütigkeit/Vergesslichkeit des Vermieters in der Vergangenheit sehr viel Geld erspart.
Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt nach wie vor, Sie können Ihre Wohnung jederzeit per Monatsletztem kündigen.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|