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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Jorge (---.attorneys.at)
Datum: 22.01.13 16:21
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum § 42 Abs 5 GmbHG. "Jeder Gesellschafter kann dem Rechtsstreite auf seine Kosten als Nebenintervenient beitreten".
Meine Frage lautet nun, ob sich die Gesellschaft-GmbH iSd §42 Abs 5 GmbHG bei der Abberufungsklage gegen den Fremdgeschäftsführer als Nebenintervenient beitreten kann. Das Gesetz spricht nur vom Gesellschafter als Nebenintervenienten. Kann man das analog auf die GmbH anwenden?
Danke!
Jorge
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