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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Atnwv (---.115.248.78.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 16.11.12 22:04
Da es bei uns nicht gut läuft, ich habe mittgeteilt, dass es keinen Sinn hat, zusammenweiterzuleben...
Mir wurde gedroht das eine Lawine in rollen kommt, falls ich nicht mache, was sie will. Ich soll mir das bis Sonntag überlegen. Sie will auch meine Genosenschaftswohnung behalten, ich kann ja keine Frau in Karenz mit Baby auf die Strasse setzen, sie sorgt für Publizity.
Bis 15.10.12 war ich in Karenz -KGB, jetzt haben wir gewechselt, noch ein Wechsel war geplant.
Sie hat mehr als genug Ersparnisse und auch gutes Einkommen.
Sie hat gedroht auch verschiedene Anschuldigungen in Umlauf zu bringen, Frauenberatungstelle und Fraueninterventonnstelle, JA zu kontaktieren.
Ich will meine Wohnung behalten, weil sich dort meine Tochter zu Hause fühlt. Ich will auch niemanden auf die Strasse setzen, wenn notwendig schlafe im Büro, bis etwas gefunden wird und helfe ich auch dabei.
Nur die Drohungen wie ich sie kenne, nehme ich ernst, sie hat mich und meine Tochter attakiert, fast ganze Nacht, ich wollte Polizei rufen..
Was soll ich jetzt tun...
Worauf soll ich achten?
Wie soll ich vorgehen?
Danke!
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Autor: Sonja Tauber (---.aon.at)
Datum: 20.11.12 13:37
Auf keinen Fall von der Wohnung ausziehen.
Falls Sie verheirater wären, würde das als böswilliges verlassen ausgelegt werden.
Ob verheiratet oder nicht- ausziehen ist auf keinen Fall gut.
Wenn Ihnen die Wohnung gehört, dann geben Sie Ihr Zeit sich eine neue zu suchen- schriftlich.
Die finanziellen Dinge klären Sie sofort.
Holen Sie sich Gratis- Erstauskunft am Bezirksgericht, wie Sie die Person aus der Wohnung bekommen.
dass Sie eine Tochter haben, habe ich verstanden. Aber ist auch das kleinere Kind Ihres? Wenn nicht, dürften Sie die wenigsten Schwierigkeiten haben.
Und nun drehen Sie den Spieß um ! Bei der nächsten Attacke rufen S I E die Polizei.
Scheuen Sie sich nicht vor Schwierigkeiten, denn die wachsen mit der Zeit und später werden Sie es bereuen, die Polizei nicht gerufen zu haben.
Lassen Sie sich vom Frauenhaus nicht einschüchtern, soll sie doch hingehen und gleich dort bleiben.
Vor allem haben Sie keine Angst vor der Öffentlichkeit ! Wahrscheinlich will sie Sie damit einschüchtern.
Falls diese Frau Sie in der Öffentlichkeit schlecht macht, so ist das straf- und klagbar, wegen übler nachrede oder Rufschädigung und Sie fordern eine Entschädigung.
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Autor: Atnwv (---.115.249.251.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 20.11.12 13:47
Vielen Dank für die ausführliche und passende Antwort.
Sie haben es richtig zusammengefasst.
Das kleine Kind ist unser gemeinsames Kind.
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