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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Wurm (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 22.10.12 10:53
Ich hätte eine Frage zu meinem Pflichterbeteil:
Mein Vater ist letzten Juli aus gesundheitlichen Gründen verstorben. Wir hatten in den letzten Jahren aus persönlichen Gründen kein inniges Verhältnis. Über sein Ableben wurde ich nur schriftlich informiert. Da rechtlich nie etwas zwischen uns geschehen ist und wir beide österreichische Staatsbürger sind/waren, denke ich, habe ich Anspruch auf meinen Pflichterbteil. Ich persönlich bin unbescholten.
Müsste ich vom Notar nicht über das Verteilen des Erbes informiert werden? Kann ich wo einsehen, ob das Erbe bereits aufgeteilt wurde? mfg und vielen Dank
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Autor: J.L. Gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 26.10.12 21:47
Selbstverständlich musst Du vom Notar (Gerichtskommissär) nicht nur über das Verteilen des Erbes informiert werden, sondern musst auch von Anfang an zu allen Tagsatzungen des Erbschaftsverfahren eingeladen werden.
Wende dich schleunigst an den dafür zuständigen Notar (Gerichtskommissär), der das Erbschaftsverfahren neutral abwickeln muss, dir auch jede Auskunft erteilen muss und erkundige dich über den Stand des Verfahrens und warum Du nicht geladen wurdest. Solange das Verfahren noch läuft, ist es wesentlich einfacher, Korrekturen vornehmen zu lassen.
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