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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michael W. (---.a1.net)
Datum: 18.09.11 09:15
Sg. Damen & Herren,
Habe folgende Frage.
Ich habe gemeinsam mit meinen Bruder noch zu Lebzeiten unserer Eltern ein Haus überschrieben bekommen, welches derzeit nur von mir & meiner Freundin bewohnt wird. Des weiteren ist im Eg ein Geschäftslokal untergebracht welches vermietet ist.
Er selbst sagt das er mit dem Haus nichts angefangen hat, da er selbst mit seiner Frau eines besitzt.
Nun bin ich am überlegen meinen Bruder auszuzahlen.
Was ist hierbei zu beachten, bzw. wieviel steht im zu?
Welche berechnungsgrundlage wird hier herangezogen, der Einheitswert, oder der tatsächliche wert?
MfG Michael
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Autor: Xenia (---.hiway.at)
Datum: 25.08.12 11:09
Hallo!
Haben sie Ihren Bruder gefragt ob Er die Auszahlung wünscht?? Wenn ja dann ist der Einheitswert massgebend. Der tatsächliche Wert unterliegt zumeist vielen Faktoren z.b Zustand, Alter, Austattung...etc.und der könnte niedriger ausfallen als der Einheitswert.
Hoffe geholfen zu haben.
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