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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Markus (---.uni-klu.ac.at)
Datum: 28.03.12 21:42
Hallo,
ich habe mein 12 Jahre altes Fahrzeug (120.000km) an einen Privatmann verkauft. Das Fahrzeug erhielt noch ein Pickerl vom ÖAMTC und war also in einem betriebssicheren Zustand. Der Käufer wollte es sogar ohne Pickerl kaufen (wäre noch 2 Monate gültig gewesen). Ich hatte aber schon einen Termin und somit hab ich ihm das noch erledigt. Somit ist das Fahrzeug noch bis 10/2012 gültig.
Nach knapp 2 Monaten meldete sich der neue Besitzer wieder und meinte er werde einen Ankaufstest machen lassen. Hier stellte sich plötzlich raus, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebssicher wäre. Ölverlust an der Antriebsachte (Manschette) und zwei Rostlöcher im Kofferraum, die der Prüfer mit dem Schraubenzieher durchgestochen hat.
Nun gut, er ging zum Anwalt und dann zu einem Gutachter. Inzwischen hatte das Fahrzeug (beim Gutachten) 4000km mehr am Tacho. Der Gutachter vermerkte auch die Mängel, die dem Käufer durch die Anzeige bekannt waren (Klimaanlage und Spielgel).
Nun will er den Kauf rückgängig machen.
Beim Verkauf wurde ein Kaufvertrag des ÖAMTC verwendet und die Gewährleistung war ausgeschlossen.
Verkaufspreis war 1400€
Weiters waren die bekannten Mängel in der Verkaufsanzeige inkludiert (Klimaanlage mußte nachgefüllt werden und der rechte Spiegel war ausgebrochen).
Nun hat er geklagt. Wie stehen meine Chancen bzw. wie stehen seine?
Im Kaufvertrag steht nichts von den bekannten Mängeln, aber dafür waren diese ja in der Anzeige aufgelistet bzw. ich habe es ihm auch gesagt. Im Kaufvertrag war ja auch kein Feld für diese Angaben.
Weiters übergab ich ihm alle Rechnungen von den Werkstätten aus den Vorjahren.
mit freundlichen Grüßen, Markus Ferltisch
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