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 Abweichung von 29(2) MRG
Autor: Tom (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   26.01.12 19:27

Hallo!

Eine kurze Frage:
ich habe mit meinem Vermieter vereinbart, dass ich im Falle einer Vertragsverlängerung bzw. Erneuerung nicht an den einjährigen Kündigungsverzeicht für meine MW gebunden bin. Dies steht auch so im Vertrag drinnen.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies dann durch den Vermieter nicht gegen mich "durchsetzbar" ist? (sprich er mich zwingen kann, 12 Monate + Kündigungsfrist drinnen zu bleiben, betrifft eine Neubauwohnung, WEG)

Lg,
Tom

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 Re: Abweichung von 29(2) MRG
Autor: J.L. Gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum:   30.01.12 00:59

Ja, dann gilt lediglich die normale Kündigungsfrist.

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