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 Kostenübernahme zur Erstellung eines Mietvertrages
Autor: Sarah Kathan (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   19.12.11 21:19

Hallo!

Ich habe bei einer Wohnung mündlich zugesagt.
Meine Vermieterin sagte zu mir ich solle doch zu ihr kommen um den Vertrag zu unterscheiben, ich komme zu ihr, sie legt den Vertrag auf den Tisch und sagt dieser wäre doch schon 9 jahre alt und veraltet sie müsse ihn noch zum Rechtsanwalt bringen und erneuern lassen, dann können wir uns wieder treffen.
Ich bejahte dieses.

Ich bekam den neuen Mietvertrag vom Rechtsanwalt per Post und soll nun 851,40 Euro plus Vertragsgebühren zahlen.

Darf sie mir diese Rechtsanwaltskosten übertragen ohne mir dies gesagt zu haben, dass diese kosten auf mich fallen würden?

Ich bitte um eine Antwort!

liebe Grüße Sarah Kathan

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Kostenübernahme zur Erstellung eines Mietvertrages
Autor: J.L. Gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum:   10.01.12 00:09

Grundsätzlich sind die Vertragserstellungskosten von der Vermieterin zu bezahlen. Diese wird vermutlich behaupten, Sie hätten zugesagt, die Kosten zu übernehmen.

Wer hat den RA beauftragt? Hat die Vermieterin ebenfalls einen Vertragsentwurf erhalten?

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