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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: mustiguel (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 27.12.11 11:50
Hallo!
Ich hätte eine Frage bzgl. der Besitzstörung.
Ich wurde von meiner Wohnung ausgeschlossen, indem vom Ehepartner das Schloss ausgetauscht worden ist. Bereits am nächsten Tag des Austausches wurden Anstrengungen unternommen den neuen Schlüssel zukommen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen konnte jedoch die Übergabe 3 Wochen nach dem Austausch stattfinden.
Ich habe mich auf folgender Seite ein wenig schlau gemacht:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/101/Seite.1010400.html
Meine Frage wäre nun was man unter "Fristen werden möglichst kurz gehalten" verstehen kann.
Was ist in dem Fall "kurz" (Stunden-Tage-Wochen)?
Mit freundlichen Grüßen
Musti
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