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Autor: Patrick (213.208.12.---)
Datum: 09.12.11 14:10
Hallo zusammen,
Meine Schwester hatte eine Eigentumswohnung. Mein Vater hat ihr diese "abgekauft" - ohne Kaufvertrag etc. - indem er ihr einfach das Geld dafür überwiesen hat. Dafür haben sich beide die Gebühren erspart, welche bei einem tatsächlichen Verkauf entstanden wären.
Mein Vater hat zusammen mit meiner Mutter noch eine andere Eigentumswohnung.
Jetzt meine Frage: Wie kann ich hier vertraglich festlegen, dass die Wohnung, die eigentlich meinem Vater, aber auf Papier meiner Schwester gehört, beim Erbe angerechnet wird?
Können mein Vater und meine Schwester etwas unterschreiben, wo festgelegt wird, dass der Wert der Eigentumswohnung meiner Schwester zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters meinem Erbteil angerechnet wird?
Momentan wäre es nämlich so, dass meine Schwester schon die eine Wohnung hat und auch noch im Erbfall die Hälfte der anderen Wohnung dazu bekommt.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße
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