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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Denise F. (---.1.13.vie.surfer.at)
Datum: 22.11.11 10:05
Guten Morgen!
Seit 14. Oktober 2011 bin ich im Mutterschutz und habe eine Pfändung der WGKK.
1. Frage:
Was ist der Höchstbetrag, welcher gepfändet werden darf von der WGKK mit einem Kind - nicht verheiratet und ich erhalte auch keinen Unterhalt.
2. Frag:
Ist der verpfändbare Tagessatz EUR 20? Wenn ja bin ich unter dem gesetzlichen Existenzminimum.
Mein Wochengeld ist rd. EUR 1.350,--
Die WGKK hat EUR 560,-- gleich einbehalten.
Ich hoffe auch Hilfe und vielen Dank im Voraus
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Autor: barbara jauschnik (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 19.12.13 22:39
Guten Abend,
ich bin ab 6.12.2013 im Mutterschutz.
Mein Geburtstermin ist der 31.1.2014.
Laut des Wochengeldbescheides werde ich täglich
euro 58,07 erhalten.
Bin nicht verheiratet, jedoch lebe ich mit mit meinem Lebensgefährten zusammen.
Dieser ist bei mir mitversichert und bezieht kein Einkommen von keiner Stelle.
Ich habe eine Abschöpfung seit Anfang September.2013 von ca Euro 285,--die regelmässig von Ams an den KSV1870 überwiesen wurde.
Ich würde gerne wissen wieviel vom Wochengeld gepfändet werden kann.
Ich danke im Voraus
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