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 Erbe- Eigentumswohnung
Autor: chiara Schreiner (---.public.telering.at)
Datum:   16.11.11 09:09

HALLO!
Frage 1: Meine Mutter hat mir vor einem halben Jahr ihre alleinige(mein Vater ist bereits verstorben) EGT-Wohnung zum noch ausständigen Betrag der Rückzahlungsraten ans Land verkauft.Ich habe mich noch nicht ins Grundbuch eingetragen! Gilt dieser Kaufvertrag, gemacht über RA, sowie eines psycholog.Gutachten, und über einen Notar, alles am gleichen Tag, abgeschlossen. Dazu wäre noch zu sagen, ich pflege und betreue meine Mutter seit April 2010 voll, d.h. habe meinen Haushalt aufgegeben, Freund etc. und bin zu meiner Mutter gezogen, da diese längere Zéit Pflege für Tag und Nacht brauchte.Seither bin ich in meinem Privatleben natürlich sehr eingeschränkt! Meine Mutter erhält Pflegestufe 5.
Frage 2: Meine Mutter hat sich geistig wieder gut erholt, braucht aber jemanden der bei ihr ist, wobei dies im Kaufvertrag auch verankert ist, dass ich die Pflege solange es aus ärztl.Sicht möglich ist, zuhause mache und sie hat lebenslanges kostenloses Wohnrecht!
Zum Problem könnte werden, dass ich noch zwei um 18, und 13 Jahre ätere Geschwister habe, die von dem Verkauf nichts wissen.
Nun die Frage, weiß jemand, ob sie auf die 'Whg, die prakt. verkauft worden wäre,als Erbe, aber nun ja mir gehört, noch Anrecht haben, bzw. werden die Pflegejahre irgendwie berücksichtigt, muß ich gleich ins Grundbuch, weil es sonst nicht zählt, dass die Whg. verkauft ist, denn ich würde, die Whg. nach dem Tode der Mutter meiner Tochter "Verkaufen", da ich befürchte, dass man bei mir vielleicht auf die Whg zurückgreifen könnte, da ich Schulden durch meinen ersten Ehemann übernehmen mußte.
Ich weiß, es sind viele Fragen, hoffe aber auf Hilfe.
Danke chiara

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