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Autor: gabieder (---.tulln.xdsl-line.inode.at)
Datum: 03.11.11 11:57
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Klient unserer Steuerberatungskanzlei hat eine Zeugenvorladung bekommen mit der Gebührenbestimmung u. Zahlungsanweisung, der Dienstnehmer ist Angestellter, muss also vom Dienstgeber freigestellt u. weiterbezahlt werden, also kann ein Verdienstentgang oder Pauschalentschädigung nicht geltend gemacht werden, er kann höchstens das Kilometergeld von Wien - Baden u. eventuelle Parkgebühren bei Gericht als Reisekosten verlangen.
Dieses Blatt mit der Gebührenbestimmung u. Zahlungsanweisung muss der Dienstnehmer bei Ladung vorlegen!
Bitte um Ihre werte Auskunft! Danke mfg
gabi eder
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