|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Alex K (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 17.10.11 19:16
Ich habe vor etwas mehr als 10 Jahren ein Grundstück von der Gemeinde erworben.
Darin enthalten: Bauwzang innert 3 Jahren, Fertigstellung nach weiteren 5 Jahren, Veräusserungsverbot 10 Jahre.
Nun, ich habe nicht gebaut (die Gemeinde wusste davon und verhielt sich ruhig) und möchte nun verkaufen. Jetzt wach geworden, meldet sich die Gemeinde und verlangt die vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe, da ich nicht innerhalb von 3 Jahren zu bauen begann.
Meine Frage: verjährt der Anspruch auf eine Vertragsstrafe, wenn der damit in zusammenhängende Bauzwang nicht eingefordert wird - und wenn ja, in welcher Zeit?
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|