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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Andrea (---.mobile.highway.telekom.at)
Datum: 06.10.11 18:43
Hallo!
Hätte da mal eine Frage:
Da ja jetzt der Pflegeregress neu in der Steiermark endgültig ist, wollte ich fragen ob es da irgendwelche Ausnahmeregelungen gibt wo man nicht für einen Elternteil bezahlen muss...?
z.B. Seelische Grausamkeit, Misshandlung, kein Kontakt aus bestimmten Gründen
Bei mir ist es z.B. absehbar das mein Vater (schwerster Alkoholiker) sicher in naher Zukunft in ein Heim muss... er besitzt zwar ein Haus auf diesem sind aber ca. 60000€ Schulen, auch hat er keine Ersparnisse...
Da mein Vater gegen mich jahrelang prozessiert hat, habe ich keinen Kontakt mehr zu ihm und würde es auch nicht verstehen das ich für ihn zahlen muss wenn er mir jahrelang physische Schmerzen zugefügt hat...
Danke im voraus
lg Andrea
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Autor: Eduard Katholnig (---.com)
Datum: 27.02.12 15:45
Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe folgende Frage:
Seit 01.01.2012 bin ich für meinen Vater, der sich im Altersheim befindet, aufgrund der Verordnung zum Pflegeregress unterhaltspflichtig geworden. Für meine Tochter aus erster Ehe bin ich bereits unterhaltspflichtig. Muss zur Berechnung der Unterhaltspflicht gegenüber meinem Vater die bereits bestehende Unterhaltspflicht berücksichtigt werden?
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Eduard Katholnig
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