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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Tabata (---.20.11.vie.surfer.at)
Datum: 30.08.10 15:24
Ich habe nächste Woche einen Gerichtstermin und habe zu wenig Geld um mir einen guten Anwalt zu nehmen. Es werden 2 Sachen verhandelt, die zwar offiziell nichts miteinander zu tun haben, aber die Kläger kennen sich untereinander. Einmal Körperverletzung, einmal Betrug. Beides habe ich nicht begangen, beides ist ein Racheakt. Ich weiß einfach nicht, was ich jetzt machen soll.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 30.08.10 23:54
Sofort zum Gericht gehen und einen Antrag auf Verfahrenshilfe (inklusive Beigebung eines Verteidigers) sowie auf Verschiebung des Termins (damit der Verteidiger dann ausreichend Vorbereitungszeit hat) stellen.
Belege bezüglich Einkommen, Wohnungskosten, Kontostand, Schulden, Unterhaltspflichten etc. am besten gleich mitnehmen.
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Autor: Tabata (---.20.11.vie.surfer.at)
Datum: 02.09.10 19:51
So, der der zuständige Richter hat mir gesagt, daß mir kein Pflichtverteidiger zusteht, da das Strafmaß in beiden Fällen zu gering ist. (oder so ähnlich)
Großartig. Jetzt muß ich mir einen Anwalt nehmen, was mich 1000€ (was ja schon sehr wenig ist) kostet. Bin am Verzweifeln, da ich das nicht mal im Monat verdiene. Und was jetzt??? Mußte der Anwältin heute 250€ bringen, damit sie sich mal die Akte ansieht. Und hab dort gleich einen halben Nervenzusammenbruch bekommen, weil ich das einfach nicht mehr aushalte. Habt ihr noch irgendeinen Rat???
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 04.09.10 03:16
Antrag nocheinmal schriftlich stellen und 1. auf Ihre angespannte finanzielle Situation und 2. auf die komplexe Sachlage (sowie 3. auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention / Recht auf Verteidigung) hinweisen.
1. ist mit Belegen zu bescheinigen, zu 2. sollten Sie möglichst viele Details schildern, warum die Sachlage aus Ihrer Sicht so kompliziert ist, daß Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen.
Im übrigen : Beruhigen und Ihre Einkommenssituation verbessern (ein guter Strafverteidiger ist zwar nicht billig, einen Verfahrenshelfer können Sie sich aber nicht aussuchen, da bekommen Sie vielleicht jemanden zugeteilt, der mit Strafrecht zuletzt auf der Uni zu tun hatte ..).
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Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 07.09.10 15:32
Sehr beruhigend von Ihnen, dem Hilfesuchenden die Verfahrenshilfeverteidiger madig zu machen. Im Lichte des § 1299 ABGB kann sich ohnehin kein Anwalt gröbere Schnitzer leisten, auch wenn jetzt sicher nicht gleich jeder das Niveau von Soyer & Co. aufweisen kann.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 08.09.10 01:43
Leider Gottes ist es ein verbreiteter Irrglaube, daß Anwälte auf jedem Rechtsgebiet zuhause wären, was tatsächlich schon lang nicht mehr der Fall ist (Leitner & Reichl natürlich ausgenommen ...).
Ich finde, das gehört den Leuten auch gesagt.
Denn leider Gottes gibt es auch viele Anwälte, die weder ihr Unvermögen eingestehen noch im Fall einer Verfahrenshilfe Geld für einen fähigen Substituten auslegen wollen, und daher selber herumpfuschen. In 99,9 % der Fälle kommen sie damit auch durch, denn wie soll ein Verfahrensbeholfener zwischen einem groben Schnitzer und einem Justizirrtum/-skandal, als der er ihm verkauft wird, unterscheiden können ...?
Haftungsprozesse gegen Anwälte zu führen ist für Minderbetuchte auch nicht grad angenehm.
Besser die Anfragestellerin weint etwas um ihr gut angelegtes Geld als wegen eines unfähigen Verfahrenshelfers (wobei natürlich Ausnahmen die Regel bestätigen, allerdings bekommen gute Strafrechtler keine Zufalls-Verfahrenshilfen, weil sie ihre Punkte bei der Kammer mit Wahl-Verfahrenshilfen abdienen; Straf-Verfahrenshilfen haben daher fast immer etwas von Russischem Roulette an sich).
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Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 08.09.10 13:49
Dass es - wie in jeder anderen Branche auch - bessere und schlechtere Rechtsanwälte gibt, ist unstrittig, und dass es auch ab und an schwarze Schafe gibt, die es mit ihren Standespflichten nicht ganz so genau nehmen, ist auch nichzt der Punkt.
Aber den Anschein zu erwecken, dass jeder Rechtsanwalt, der kein ausgewiesener Strafrechtsexperte ist, als Verfahrenshilfeverteidiger inkompetent und/oder nicht hinreichend pflichtbewusst ist, ist eine unqualifizierte Angstmache, die man so nur aus der Politik kennt.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 08.09.10 23:11
Nachdem ich vor zwei Postings ausdrücklich "vielleicht" geschrieben habe, ist mir schleierhaft, woraus Sie eine derartige Verallgemeinerung ableiten wollen.
Sollte meine Kritik Ihr Unterbewußtes angesprochen haben, ist das Ihr Problem.
Ich muß allerdings auch einräumen, daß ein Strafverteidiger nicht schon deshalb gut ist, weil man ihn sich selber zahlt.
Allerdings bin ich felsenfest davon überzeugt, daß Strafverfahrensrecht viel zu kompliziert ist, als daß jemand, der sich sonst nicht damit beschäftigt, hier als Verfahrenshelfer wirklich die erforderlichen 100 % an Expertise liefern könnte.
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Autor: E.e.k. (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 24.04.13 20:08
Ich muss hier sagen dass ich wohl die schlechteste Erfahrung mit einem Anwalt gemacht habe die man sich vorstellen kann.Nicht nur dass er bei jedem Termin was anderes erzählt hat,mir zur Hauptverhandlung eine Anwältin geschickt hat,ohne mich vorher darüber in Kenntnis zu setzen,diese Anwältin keine Verteidigung hatte,etwas gemurmelt hat von einer aussage die mit der ganzen Verhandlung nichts zu tun hatte,ein Satz ohne Inhalt war Ihre ganze Verteidigung.mein Anwalt dafür keine Entschuldigung hatte,weil er der ganzen Sache folgens mir nicht gewachsen war,es ging um üble Nachrede.Die ganze Geschichte wäre hier zu lang,möchte nur sagen,dass dieser Anwalt wusste wie man eine Rechnung schreibt,damit wäre alles gesagt,
Ansonsten wäre jeder Laie besser gewesen.
Also wie findet man einen guten Anwalt in Vorarlberg
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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