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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Christoph (---.tele.net)
Datum: 17.08.10 19:23
Ich habe eine Frage und zwar bewohne ich eine Mietwohnung, in meinem Stockwerk sind mit meiner insgesamt 3 Wohnungen. Es ist ein Haus mit 8 Stockwerken von der Vogewosi der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau Gesellschaft.
Meine Wohnungstüre liegt an der Hausfront genau neben den Fenstern vom Hausgang, die anderen 2 auf der Rückseite also ca. 10-12 Meter weg von den Fenstern.
Jetzt habe ich das Problem das 2 dieser 3 Hausfenster ein elektrisches Schließsystem haben was an einen Brandmelder angeschlossen ist, es hat zwar einen Schalter zum öffnen und schließen, aber ist eigentlich nicht dafür gedacht. In den unteren Stockwerken lassen sich alle 3 Fenster öffnen und dort wird dann was ich gesehen habe das mittlere oder von der Wohnung abgewandte geöffnet
Das 3te Fenster direkt bei meiner Wohnungstüre ragt wenn es geöffnet ist in meinen Wohnungseingang, knapp über die Hälfte der Haustüre, also das wenn man es eilig hat und sozusagen mal einen Schritt schneller zur Tür raus geht genau in das Fenster rennt, oder wenn man nach Hause kommt erst das Fenster schließen muss um zur Tür hinein zu gehen.
Und da leider eine Nachbarin von mir meine mehrmalige bitte ignoriert das Fenster bitte geschlossen/gekippt zu lassen oder nach kurzem durchlüften wieder zu schließen wollte ich einfach mal fragen wie es rein rechtlich aussieht, den nachdem ich am Wochenende als der Pipser ging und ziemlich schnell unterwegs war hinein gerannt bin das ich sozusagen mit dem Hinterkopf dann meine Türschwelle geküsst habe reicht es mir.
Also meine Frage ist es gibt es eine rein rechtliche Möglichkeit, dass man bewirken kann dass das Fenster geschlossen bleibt?
Denn ich für meinen Teil denke mir ich bin jetzt oft genug rein gerannt, Probleme von wegen Hitze oder Gestank gibt es ja nicht.
Ich bedanke mich mich im Voraus für ihre Antwort
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 17.08.10 22:25
Wenn das Fenster in geöffnetem Zustand den ordnungsgemäßen, ungestörten und sicheren Gebrauch Ihrer Mietwohnung beeinträchtigt, dann ist Ihr Vermieter dafür zuständig, die Beeinträchtigung abzustellen.
Die Betonung liegt aber auf "wenn"; so wie Sie den Sachverhalt schildern, lassen sich Zusammenstöße mit dem Fenster durch Übung gehöriger Aufmerksamkeit verhindern, und bloß daß Sie gelegentlich das Fenster schließen müssen, um dran vorbeizukommen, wird wohl noch keine nennenswerte Gebrauchsbeeinträchtigung bedeuten.
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Autor: Christoph (---.tele.net)
Datum: 18.08.10 20:21
Naja, es geht ja dabei nicht nur um michund meine Freundin, Gäste rechnen natürlich nicht zwingend mit so etwas und unsere kleine passt Gott sei dank noch unter dem Fenster durch.
Und sorry wenn ich das sage es kann ja kein zustand sein das wenn ich aus meiner Haustüre raus gehe Angst haben muss irgendwo rein zu rennen, den wenn das Fenster ganz offen ist steht es fast an der Wohnungstüre an und da hängt man schnell mal drin.
Ich weiß nur sollte meine kleine einmal rein rennen dann Nagel ich das Ding zu und teile das auch meinem Vermieter mit.
Ein Hausverwalter der leider nicht für mein Haus zuständig ist, zwar bei der gleichen Firma aber andere Region meinte letztens im Lokal nur "Ich weiß dir einen guten Schreiner dann ist das Ding zu."
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