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 Autokauf
Autor: Hubert (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   16.08.10 21:14

Habe vor 2 Jahren das Zweitauto meines Vaters mit einem Restwert von € 21.000 eingetauscht und auf mein neues € 15.000 aufgezahlt. Er sagte ich könne das Auto haben da ich ihm immer bei seiner Arbeit geholfen habe. Ich wollte damals für sein altes auto einen Kaufvertrag schreiben aber er sagte da braucht es keinen mehr denn es genügt wenn es mündlich ist und so haben wir darauf verzichtet. Es gab bis jetzt deshalb auch noch kein Problem. Jetz will er entweder sein Geld oder das Auto. Der jetzige wert des Autos liegt bei ca. € 30.000. Laut Kaufvertrag gehört das Auto mir und ist auch auf mich angemeldet. Hat er noch Anspruch auf den Wert seines alten Autos?

mfg Hubert

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 Re: Autokauf
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   16.08.10 21:59

So wie Sie den Sachverhalt schildern, wurde Ihnen das alte Auto geschenkt.
Sofern Sie in der Folge nicht grob undankbar waren, besteht keine Grundlage für einen Wertausgleich.

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 Re: Autokauf
Autor: Hubert (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   28.08.10 16:14

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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