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 Erbfrage
Autor: Markus Müller (---.7.15.vie.surfer.at)
Datum:   09.08.10 22:17

Hallo,

ich habe eine Frage zum Erbrecht.
Herr M. hat kein Testament gemacht und hinterlässt nur einen Bruder und einen Neffen. Wer ist erbberechtigt und zu welchen Teilen ?

Vielen Dank für eine Antwort!

Markus

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 Re: Erbfrage
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   10.08.10 15:49

Sehr geehrter Herr Müller!

Um Ihre Anfrage auch nur ansatzweise seriös beantworten zu können, bedarf es detaillierter Informationen über die exakte Verwandtschaftskonstellation. So ist etwa maßgeblich, ob der von Ihnen erwähnte Neffe der Sohn des von Ihnen erwähnten Bruders ist, oder ob dieser Neffe das Kind eines bereits vorverstorbenen Bruders bzw. Schwester ist.

Das Erbrecht ist zu diffizil, um eine solche Frage "im Vorbeigehen" zu beantworten.

Sollten Sie nähere Auskünfte wünschen, so können Sie sich gerne per E-Mail mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

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 Re: Erbfrage
Autor: Markus Müller (---.7.15.vie.surfer.at)
Datum:   10.08.10 19:34

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sorry, ich habe vergessen zu erwähnen das der Neffe das Kind eines bereits verstorbenen Bruders ist.
Habe nicht gewusst das es da einen Unterschied gibt......

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 Re: Erbfrage
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   11.08.10 11:15

Sehr geehrter Herr Müller!

Sollte der Erblasser außer den beiden von Ihnen genannten Personen weder leibliche Nachfahren, (Ex-)Ehefrauen noch sonst irgendwelche anderen potentiell erbberechtigten Verwandten hinterlassen, würden sowohl der Bruder als auch der Neffe des Erblassers Anspruch auf je eine Hälfte des Nachlasses haben.

Dies wohlgemerkt unter der Voraussetzung, dass zu Lebzeiten des Erblassers keiner der beiden "ausbezahlt" wurde, eine Erbunfähigkeit- oder unwürdigkeit vorliegt, ein Erbeverzicht oder Ähnliches vorliegt.

Sie sehen, das Erbrecht ist eine heikle Angelegenheit, daher empfehle ich Ihnen die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, um auf "Nummer Sicher" zu gehen.

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