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 Baumhaus
Autor: shyloon (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   31.07.10 10:52

Hallo mal am Alle,

leider bin ich in einen leidigen Nachbarschaftsstreit geraten.

Wir haben ein Haus gebaut und im Einverständnis unserer Nachbarin, zwecks Sichtschutz auf der rechten Seite unseres Grundstückes eine Mauer gebaut.

Nun ist es so dass mein Mann für unsere Kinder (10 und 8 Jahre alt) im Garten begonnen hat ein Baumhaus zu bauen.

Nun fühlt sich die Nachbarin, wenn die Kinder im Baumhaus sitzen, in ihrer
Privatssphäre gestört und hat uns damit gedroht, rechtliche Schritte gegen uns zu unternehmen, damit wir das Baumhaus nicht fertigstellen bzw. das bereits gebaute wieder abbreissen müssen.

Meine Frage: Ist das möglich? Wir bauen etwas in unserem Garten, für unsere Kinder - wo bleibt meine Privatsphäre wenn der Nachbar "mitbestimmen" darf ob ich ein Baumhaus bauen darf oder nicht.

Abgesehen davon, schafft es die Dame nicht vorher mit uns zu sprechen - sie bedroht ständig unsere Kinder.

Dass sie sie schlagen wird, dass sie die Polizei anrufen wird, sie bewirft unsere Katze, welche auf unserer Mauer sitzt mit Steinen...

Kann ICH DAGEGEN etwas untenehmen?

Ich finde es nämlich gar nicht lustig dass sich meine Kinder wegen der Nachbarin nicht mehr in den Garten spielen gehen trauen.

Kann ich das mithilfe rechtlicher Hilfe verwarnen lassen? Mein Mann und ich sind die Erziehungsberechtigten und meiner Meinung darf keiner meine Kinder in irgendeiner Weise bedrohen.
Gibt es da nichts zum Schutz Minderjähriger?

Mir stösst es sauer auf im Fall des Falles weitergehen zu müssen, aber wenn es nicht anders geht...

Ich muss dazu sagen dass ich auch deshalb sehr emotional reagiere, da unser 10jähriger Autist ist.
Auf solche Sachen reagiert er mit Panikattacken, Weinkrämpfen und in ganz besonders (für ihn besonders schlimmen Fällen - der Steinbewurf der Katze) mit nächtelangen Alpträumen.

Ich bin für jede Hilfe und Antwort dankbar!

lg sabine

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 Re: Baumhaus
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   02.08.10 19:26

Der Nachbar darf zwar nicht mitbestimmen, was Sie auf Ihrem Grund und Boden tun oder lassen, er kann aber

1. Anzeige bei der Baupolizei erstatten, falls das Baumhaus nach den örtlichen Bauvorschriften genehmigungspflichtig ist;

2. er kann sich mit Unterlassungsklage und polizeilicher Anzeige gegen Immissionen (wie zB auch Lärm) wehren, die das ortsübliche Maß übersteigen; und

3. er kann -ebenfalls mit Unterlassungsklage- gegen eine vom Baumhaus ausgehende Beeinträchtigung seiner Privatsphäre vorgehen, zB weil er deswegen quasi nun unter Beobachtung steht (das wurde inzwischen bereits mehrfach iZm. Überwachungskameras ausjudiziert, in einem Fall auch iZm. einem neugierigen Nachbarn, der auf seiner Kloschüssel stehend immer den Kläger im Badezimmer beobachtet hat).

Gegen Bedrohungen Ihrer Kinder können Sie mit Strafanzeigen und ebenfalls mit Unterlassungsklage vorgehen, detto gegen die Steinwürfe auf die Katze.

Gescheiter und allemal zielführender wäre es aber erfahrungsgemäß, nötigenfalls unter Einschaltung eines Mediators ein Gespräch zu suchen.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Baumhaus
Autor: shyloon (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   02.08.10 19:47

Hallo Küchenjurist,

danke für die Info!

Wir haben das Baumhaus an der Mauer angebaut und es überragt diese.
Da ich nicht der Meinung bin dass wir uns mit unserer Nachbarin einig werden (können), werden wir das Baumhaus auf die andere Seite unseres Gartens versetzen.

Durch den Autismus unseres Sohnes haben wir genug um die Ohren und finanziell bewegen wir uns am Rande der Schlucht, da die Therapiekosten immens sind.
Ich habe kurz gesagt, weder die Nerven noch das nötige Geld um mich mit der Nachbarin auseinander zu setzen.

Eine Frage habe ich allerdings noch - wir haben auf der gleichen Gartenseite, auf der das Baumhaus hätte sein sollen, gegenüber einen Balkon über der Garage. Darf ich den jetzt auch nicht mehr benutzen?

lg sabine

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