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 Mieterhöhung
Autor: Tamara Kofler (213.162.68.---)
Datum:   27.07.10 20:20

Sehr geehrte Damen und Herren!

In unserer Siedlung, in der wir nunmehr seit fünf Jahren wohnen, soll nun eine Heizungsanlage gebaut werden. Diese Pelletsanlage soll mit allen Häusern der Wohnanlage verbunden werden, sodass sich nach Fertigstellung bei jeder der 28 Wohnungen ein Anschluss befindet, zu dem angeschlossen werden kann aber nicht muss.

Hier der Haken: Egal ob zur Wohnung angeschlossen wird oder nicht, was den Mietern freigestellt bleibt, sind für den Bau der Heizanlage laut Wohnungsgesellschaft mbH zusätzliche Zahlungen zur Miete zu leisten.

Da sich in unserer Wohnung ein Kachelofen befindet und wir den Anschluss zu dieser Heizung nicht benötigen, stellt sich natürlich die berechtigte Frage, ob diese Zahlungen tatsächlich von jedem der Mieter geleistet werden müssen?

Der Bau dieser Anlage muss doch wohl im Interesse der Wohngesellschaft sein und somit müssten doch auch die Kosten, die dies verursacht, zumindest für Haushalte übernommen werden,bei denen die Anlage doch gar nicht gebraucht wird?

Ich bitte um Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Tamara Kofler

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 Re: Mieterhöhung
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   27.07.10 20:59

Sehr geehrte Frau Kofler!

Ausgehend von der Annahme, dass sie Mieterin eines Objektes sind, welches unter den Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes fällt (was bei sogenannten Genossenschaftswohnungen meist der Fall ist), und auf Basis des von Ihnen bloß fragmentarisch geschilderten Sachverhaltes würde ich meinen, dass Sie nach den Bestimmungen der §§ 14b ff WGG wohl nicht umhin kommen werden, einen "Solidarbeitrag" zur Errichtung der Pelletsanlage zu leisten.

Bedenken Sie, dass schließlich auch jemand, der nie den Lift benützt, trotzdem im Rahmen der Betriebskosten den Lift mitfinanzieren muss. Ich hoffe, dieser Ansatz ist zumindest geeignet, Ihnen Trost zu verschaffen, wenn ich Ihnen schon in der Sache selbst keine freudigere Auskunft erteilen kann.

Für nähere Auskünfte finden Sie unsere Kontaktdaten unter http://leitner-reichl.at

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