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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: René F. (---.cust.tele2.at)
Datum: 22.07.10 11:19
Hallo,
ich habe heute zufälligerweise im Internet die Telefonrechnungen von meiner Mutter angesehen und erkannt, dass sie plötzlich monatlich ca. 120-130€ für Telefonrechnung zahlt. (sonst immer nur 30-40€).
Als ich mir die Telefonrechnungen näher angesehen habe, habe ich gesehen, dass jeweils 80-90 € für ankommende SMS verrechnet wurden.
Als ich zum Shop gefahren bin (Telering Shop) wurden Mehrwertsms gesperrt, allerdings wurde uns erklärt, dass nur die Rechnung des aktuellen Monates rückbeansprucht werden könne. (und die der letzten 3 Monate - insgesamt Kosten von 210 € für ankommende SMS) nicht rückerstattet werden können.
Jetzt frage ich mich, ob dies wirklich der Wahrheit entspricht. Meine Mutter erhält keine Rechnungen schriftlich (!!) sondern nur über das Internet und da sie sich im Internet nicht auskennt, konnte sie diese auch nicht kontrollieren.
Weiters wusste sie auch nicht, dass sie für ankommende SMS zahlen muss, da sie diese schließlich nicht einmal beeinflussen kann. (sie hat diese auch nicht bestellt oder irgendwo ihre Nummer freiwillig freigegeben)
Ist das Vorgehen von Telering so wirklich gültig, dass sie 210 € zu viel Abbuchen und anschließend keine schriftlichen Rechnungen schicken, damit Personen, welche nicht mit dem PC vertraut sind, diese nicht kontrollieren könnnen?
Können Schritte dagegen eingeleitet werden? Beim Telering-Shop habe ich mich nach einer Telefonnummer der betreffenden Abteilung erkundigt, mir wurde aber mitgeteilt, dass ich diese nicht erreichen kann.
Ich danke Ihnen schon einmal für die Hilfe.
mit freundlichen Grüßen
René F.
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Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 23.07.10 15:56
Sehr geehrter Herr F.!
Der Sachverhalt, den sie schildern, wirft eine Fülle von Fragen auf, von deren Beantwortung die rechtliche Lösung entscheidend abhängt.
So stellen sich insbesondere die folgenden Fragen als entscheidend dar:
1. Hat Ihre Mutter - sei es in Form der Kenntnisnahme und Akzeptanz der geltenden AGB des Mobilfunkbetreibers bzw. einer entsprechenden Änderung derselben, sei es ausdrücklich - jemals ihr Einverständnis erklärt, ihre Rechnungen ausschließlich per E-Mail zugestellt zu erhalten? Diesbzüglich wären vor allem die Vertragsunterlagen sowie die Korrespondenz mit dem Mobilfunkbetreiber näher in Augenschein zu nehmen.
2. Wofür genau wurden unter dem Titel "Empfangene SMS" Gebühren in Rechnung gestellt? Dies wäre direkt mit dem Mobilfunkbetreiber abzuklären.
3. Wann hat ihre Mutter erstmals bemerkt, dass die Telefonrechnung deutlich höher als üblich war? (Vielleicht bereits auf den Kontoauszügen bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung oder im Zuge des Einzahlens eines Erlagscheins?)
Erst nach Kenntnis all dieser Umstände ist eine seriöse, nicht auf bloßen Spekulationen aufbauende rechtliche Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt möglich.
Vorweg sollten Sie jedenfalls ehestmöglich in Form eines eingeschriebenen Briefes Einspruch gegen die ihrer Meinung nach überhöhten Rechnungen einlegen, um die Frist zu wahren und den Mobilfunkbetreiber zu veranlassen, der Sache auf den Grund zu gehen.
Für weitere Fragen finden Sie unsere Kontaktdaten auf unserer Website http://leitner-reichl.at
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