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 Lenkerauskunft
Autor: weber (---.ages.at)
Datum:   20.07.10 16:08

Hallo,

eine Frage, hat man eine Chance wenn in der Lenkerauskunftsaufforderung ein Schreibfehler zur Ortsangabe drinsteht!?!?

mfg Weber

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 Re: Lenkerauskunft
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   20.07.10 19:51

An sich nicht, es sei denn es wird durch den Schreibfehler ein ganz anderer Ort UND es handelt sich um ein Delikt im ruhenden Verkehr.

Die Aufforderung ist aber jedenfalls fristgerecht und wahrheitsgetreu zu beantworten (wobei natürlich, wenn es den betreffenden Ort gar nicht gibt oder das Fahrzeug zur angefragten Zeit nicht dort war, die Antwort eben auch nur sein kann, daß die Auskunft nicht erteilt werden kann, weil das Fahrzeug nicht dort war), es sei denn, man zieht die empfindliche Strafe wegen Auskunftsverweigerung den noch möglicherweise noch empfindlicheren Sanktionen wegen des Anlaßdelikts vor; diesfalls kommt es aber auch noch darauf an, ob die Behörde zur Verfolgung des Anlaßdelikts auf die Auskunft angewiesen ist oder ob der Täter auch noch anderweitig feststellbar ist, zB anhand eines Radarfotos oder einer Personsbeschreibung.

Allerdings muß der Tatort im Verfahren wegen des Anlaßdelikts innerhalb von sechs Monaten ab Tatbegehung (bei manchen Parkdelikten innerhalb eines Jahres) richtig angelastet werden. Bloße offensichtliche Schreibfehler schaden dabei aber nicht, solange dadurch kein anderer Ort zum Tatort wird.

Näheres wie immer gegen ein kleinwenig Bares bei http://leitner-reichl.at .

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 Re: Lenkerauskunft
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   21.07.10 19:26

Klarstellung:

Das sich als "Küchenjurist" bezeichnende Forumsmitglied steht in keinem wie auch immer gearteten Zusammenhang mit der Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft, auf deren Website "Küchenjurist" ohne Einverständnis der Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft verweist.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme

Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft

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 Re: Lenkerauskunft
Autor: argusauge (---.14.14.vie.surfer.at)
Datum:   22.07.10 11:16

Interessant wie sich eine alte renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit einer Neokanzlei streitet!

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Lenkerauskunft
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   22.07.10 17:54

Also abgesehen davon, daß hier lediglich eine Kanzlei zugange ist, sehe ich auch niemanden, der sich mit wem anderen streitet.
Nicht zuletzt war ja wohl auch der -zutreffende- Hinweis, daß ich "in keinem wie auch immer gearteten Zusammenhang mit der Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft" stehe, primär zur Streit- bzw. zur Haftungsvermeidung gedacht.

Und auch wenn ich nicht der Meinung bin, daß ich das Einverständnis der Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft benötige, um auf deren Website zu verweisen, verspüre ich nicht die geringste Lust, darüber einen Streit vom Zaune zu brechen.

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