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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Alexander K (---.dyn.cm.kabsi.at)
Datum: 19.07.10 23:30
Guten Tag!
Meine Freundin und ich leben in einer 2 Zimmer Wohnung in der es immer irgendwelche Probleme gibt. Anfang des Jahres gab es neue Fenster und im April haben wir dann Schimmel in einem Zimmer festgestellt (leider nicht das erste mal in der Wohnung, aber in diesem Zimmer). Wir haben den Schimmel im April der Hausverwaltung per Mail mitgeteilt. Im Juli wurde mir dann mitgeteilt das ein Maler kommt der die Stelle überstreicht. Am 16. Juli war dann auch ein Maler da, hatte aber direkt den Auftrag für 2 Wände. Eine Wand konnte ich auf die schnelle freiräumen, diese wurde dann auch gestrichen. Die zweite Wand sollte an einem zweiten Termin gestrichen werden. Für diesen Termin wollte ich das Zimmer ausräumen. Hinter dem Kleiderschrank habe ich dann nochmal einen erheblichen Schimmelschaden entdeckt. Ich habe auch diesen am gleichen Tag der Hausvermaltung bzw. den Vermieterin gemeldet. Daraufhin kam heute der Architekt des Hauses hat sich den Schaden 1 min betrachtet. Diagnose ungefährlich und da wir Ende August ausziehen soll der Schaden erst dann behoben werden. Der Schimmel sieht aber leider überhauptnicht ungefährlich aus, ich gehe auch morgen zu einem Arzt da ich seit einigen Wochen unter Kopfschmerzen und Atemproblemen leide (bisher dachte ich es liegt am Wetter, deswegen der späte Arztbesuch) zudem habe ich jetzt einen Ausschlag an beiden Händen entdeckt. Da wir bereits öfter Probleme mit der Wohnung hatten kenne ich das Vorgehen der Hausverwaltung. Man droht uns mit rechtlichen Schritten wenn wir eine Mietminderung beantragen und der Architekt behauptet das wir Schuld sind aufgrund falschen Lüftens. Ich hoffe Sie können mir in diesem Fall weiter helfen. Bisher war es so das wir uns einschüchtern ließen da wir auch nicht die finanziellen Mittel für rechtliche Schritte hatten bzw. Angst vor den Folgekosten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 20.07.10 20:02
Es ist tatsächlich so, daß ein Zusammenhang zwischen mangelnder bzw. falscher Lüftung/Heizung und Schimmelbildung besteht; und zwar auch dann, wenn die Schimmelbildung primär bauliche Ursachen hat.
Deshalb würden Sie auch nicht umhin kommen, Sachverständigengutachten zu bevorschussen, um einerseits die Ursache der Schimmelbildung und andererseits einen möglichen Zusammenhang mit Ihren gesundheitlichen Problemen aufzuklären.
Eine Mietzinsminderung käme nur in Frage, soweit Ihnen die Schimmelbildung nicht vorwerfbar UND sie ursächlich für Ihre Gesundheitsprobleme war/ist.
Sie sollten sich für die Zukunft um eine Rechtsschutzversicherung kümmern, welche das Risiko "Miete" abdeckt; mit einer solchen hätten Sie jetzt völlig sorgenfrei zu http://leitner-reichl.at spazieren können.
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Autor: Alexander K (---.dyn.cm.kabsi.at)
Datum: 21.07.10 14:13
Es war jetzt ein Hygienetechniker der Stadt im Haus und es wird ein amtsärztliches Gutachten ausgestellt.
Eine Rechtsschutzversicherung wird ab September abgeschlossen.
Ich hätte jetzt noch eine Frage:
Da ich den Schaden Ende April gemeldet habe (mit dem Vermerk das ich mir eine Mietzinsminderung offen halte) und mir jetzt auch bestätigt wurde, dass das Zimmer so nicht nutzbar ist. Kann ich nun die Miete für Mai - heute teilweise zurückfordern.
Die Wohnung ist bereits zu Ende August gekündigt.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 21.07.10 17:05
Können Sie natürlich, ist aber halt ohne Rechtsschutz teuer und riskant.
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Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 21.07.10 19:27
Klarstellung:
Das sich als "Küchenjurist" bezeichnende Forumsmitglied steht in keinem wie auch immer gearteten Zusammenhang mit der Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft, auf deren Website "Küchenjurist" ohne Einverständnis der Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft verweist.
Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme
Leitner & Reichl Rechtsanwälte Partnerschaft
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