Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Gastronomie Mietvertrag
Autor: Karl Delgert (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   14.07.10 04:29

Hallo
ich brauche dringend ihren Rat.

ich habe ein Gebäude gemietet mit 1 Gaststätte und 2 Wohnungen.

in meinem Mietvertrag steht "nur" Gebäude in Karlstrasse 1.

Jetzt sagt der Vermieter zu mir ich habe nur die Gaststätte gemietet die 2 wohnungen gehören nicht dazu, obwohl er mir gesagt hat die wohnungen gehören dazu er hat mir alle schlüssel für die 2 wohnungen gegeben und Strom Wasser Gas für die 2 Wohnungen auf meinen namen angemeldet.

so nun meine frage, wenn in einem mietvertrag steht Gebäude in Karlstrasse 1 ohne details zu nennen heisst es das komplette gebäude oder nur ein bestimmtes objekt im gebäude ??


Lg Karl

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Gastronomie Mietvertrag
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   14.07.10 20:49

Es kommt nicht nur darauf an, was im Vertrag steht, sondern primär darauf, was -auch abgesehen vom Vertragsinhalt- vereinbart war, zumal Verträge im allgemeinen und Mietverträge im besonderen nicht schriftlich abgeschlossen werden müssen.

Sowohl der im Vertrag verwendete Begriff "Gebäude" als auch das Verhalten des Vermieters (Schlüsselübergabe, Ummeldungen) sprechen für Ihr Verständnis, genaueres werden Leitner & Reichl aber erst nach Durchsicht des gesamten Vertrages sagen können.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Gastronomie Mietvertrag
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   16.07.10 16:50

Sehr geehrter Herr Delgert!

Was Leitner & Reichl auch ohne Durchsicht des Vertrages sagen können, ist, dass die Ausführungen des Küchenjuristen zwar zutreffend, aber unpräzise sind.

Etwa wird es neben anderen Umständen insbesondere auch darauf ankommen, welcher Mietzins für das Mietobjekt vereinbart wurde. Wäre dieser für ein gesamtes Gebäude außerordentlich niedrig, spräche dies für die Vermietung der Gaststätte allein.

Wäre der Mietzins für die Gaststätte allein andererseits merklich überhöht, wird wohl von der Vermietung des gesamten Gebäudes auszugehen sein.

Wie Küchenjurist allerdings bestimmt schon weiss, bedarf es für eine fundierte rechtliche Einschätzung einer genaueren Kenntnis des Sachverhaltes. Für nähere Informationen finden Sie unsere Kontaktdaten unter http://leitner-reichl.at

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Gastronomie Mietvertrag
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   17.07.10 00:11

Selbstredend habe ich weiters auch bereits vorausgesetzt, daß bei Leitner & Reichl aufgrund des Begriffspaars "Gastronomie" und "Mietvertrag" sofort der Gedanke einschießt, es könnte allenfalls in Wahrheit ein Gastro-Pachtvertrag vorliegen; bejahendenfalls wäre zu klären, inwieweit zwischen dem Gastrobetrieb und den beiden Wohnungen ein über bloß Bauliches hinausreichender Zusammenhang besteht.
Oder anders gesagt: Handelt es sich zB um Personalwohnungen, dann gehören die Wohnungen wohl dazu; wenn nicht, dann entweder nicht und/oder es wurden Pacht- und Mietvertrag in eins gegossen, oder auch nicht.

Darum: Bevor Sie selber weiter nach einem für Sie ohnehin kaum auffindbaren grünen Zweig suchen, sollten Sie etwas Geld, den Vertrag und alle sonst noch verfügbaren Unterlagen zusammenraffen und zu http://leitner-reichl.at eilen.
Sie werden davon definitiv mehr haben als Leitner & Reichl !

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Gastronomie Mietvertrag
Autor: Leitner & Reichl (213.162.68.---)
Datum:   18.07.10 01:07

Der messerscharfen Analyse des kulinarischen Rechtsfreundes ist im Grunde nichts hinzuzufügen, außer vielleicht, dass der Eigentümer des Gebäudes eine allfällige Pacht auch als solche bezeichnet hätte, weshalb die Verwendung des Terminus "Mietvertrag" durch Herrn Delgert, welche wohl darauf zurückzuführen sein dürfte, dass das auf dem Vertrag genau so draufsteht, einer Annahme eines Pachtvertrages zuwiderläuft.

Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.