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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Thomas (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 26.06.10 10:39
Guten Tag.
Ich bin vor 2wochen betrunken mit meinem Moped (bin 16Jahre alt) vor der Polizeikontrolle geflüchtet. Moped darf ja nur 45km/h schnell sein, meines hat 120drauf.
Nach 1Stunde Flucht zu Fuß habe ich mich dann entschlossen mich zu stellen.
Zu dem Zeitpunkt am Polizeiposten hatte ich 0.19mg = 0,38promille.
Das Fahrzeug (Moped 50ccm) ist auf meinen großen Bruder mit wechselkennzeichen zugelassen.
Welche Strafe erwartet mich und meinen Bruder?
Führerscheinentzug? wenn ja wie lange?
Nummertafel weg? Konnten mir keine Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen also keine Beweise.
Ich habe gehört wenn man nicht volljährig ist und kein eigenes einkommen hat gibt es Milderung der Strafe. Stimmt das? (trifft bei mir zu)
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Autor: Wummel (93.83.226.---)
Datum: 28.06.10 07:06
Alo dass mit dem Alk und den Moped ist schon mal nicht schlecht. Bekommst vermutlich 4 Jahre keinen Autoführerschein und eine große Gelstrafe, aber das mit dem flüchten bei dem geringen Alkoholpegel, war vorsätzlich und dafür solltest Du Dir einen Anwalt nehmen, denn dass ist nicht ohne.
1.) Warum trinkst Du wenn Du fährst?
2.) Warum fährst Du dieses Moped wen Du weißt dass Du es nicht darfst?
3.) Wie kann man nurflüchten und seinen Brunder in die eigene Scheiße reiten?
Sorry kein Mitleid!
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Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 28.06.10 16:23
Sehr geehrter Herr Thomas!
Ihre Vielfalt an mannigfaltigen Fragen sprengt zweifellos den Rahmen einer formlosen Anfrage dieses Forums.
Ich kann Ihnen jedoch nur wärmstens empfehlen, sich umgehend - also nicht erst dann, wenn Sie bereits den Strafbescheid erhalten haben - an einen Rechtsanwalt zu wenden, um gröberen Schaden noch abwenden zu können.
Sollten Sie nähere Informationen wünschen, finden Sie unsere Kontaktdaten auf unserer Homepage http:/leitner-reichl.at
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Autor: Thomas (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 10.07.10 05:09
Guten Tag wieder einmal.
Die Frage die ich mir seit einer woche stelle ist:
Wie lange kann es dauern bis ich einen Brief der Bezirks-Hauptmannschaft bekomme?
Warte nun schon seit 12:06 darauf und finde es schon etwas seltsam.
Habe gestern 09.07 dort (Bezirks-Hauptmannschaft) angerufen und mir wurde gesagt das weder eine Anzeige noch sonst etwas vorliegt.
Ist dies normal?
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Autor: Thomas (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 10.07.10 05:10
Meine natürlich nicht 12_06 Uhr sondern den 12.JuniThomas geschrieben:
> Guten Tag wieder einmal.
> Die Frage die ich mir seit einer woche stelle ist:
> Wie lange kann es dauern bis ich einen Brief der
> Bezirks-Hauptmannschaft bekomme?
> Warte nun schon seit 12:06 darauf und finde es schon etwas
> seltsam.
> Habe gestern 09.07 dort (Bezirks-Hauptmannschaft) angerufen und
> mir wurde gesagt das weder eine Anzeige noch sonst etwas
> vorliegt.
>
> Ist dies normal?
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Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 13.07.10 13:04
Sehr geehrter Herr Thomas!
Die zuständige Behörden haben ab Abschluss des inkriminierten Tatbestandes sechs Monate Zeit, um eine erstmalige Verfolgunshandlung gegen Sie zu setzen.
Eine solche kann auch bereits dann vorliegen, wenn Sie es noch nicht wissen, etwa bereits durch eine interne Abfrage, wer Halter des Mopeds ist.
Ich ersuche um Ihr Verständnis, dass weitere kostenlose Rechtsauskünfte zu diesem Sachverhalt durch uns nicht erfolgen werden, da auch wir nicht von Luft und Liebe leben.
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