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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: mustiguel (---.28.11.vie.surfer.at)
Datum: 01.06.10 22:00
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage im Zusammenhang mit dem Begriff des brauchbaren Zustandes.
Ich habe versucht im Internet eine Definition zu finden, jedoch bislang ohne nennenswerten Erfolg.
Also, first of all, was ist ein "brauchbarer Zustand"? Wie ist es im Gesetzesbuch definiert?
Ist eine Kategorie A Wohnung in einem brauchbaren Zustand, wenn die Wände uneben verspachtelt und nicht grundiert sind oder wenn zB Sockelleisten ganz/teilweise fehlen bzw. der Parkettboden förmlich danach schreit, neu verlegt zu werden?
Ich bedanke mich im Voraus für ihre Antworten,
mfg, musti
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Autor: Leitner & Reichl (---.public.telering.at)
Datum: 20.06.10 14:49
Lieber Musti!
Eine Definition des Begriffes "brauchbar" werden Sie in keinem Gesetz finden.
Allerdings ist der Begriff in praxi wohl nach seiner wörtlichen Bedeutung auszulegen, d.h. es ist danach zu fragen , ob ein Mangel den ordentlichen Gebrauch einer Sache beeinträchtigt oder ob es sich bloß um ein ästhetisches Problem handelt.
Solange man etwa auf dem Parkettboden ohne Gefahr des Stolperns, Hinfallens, Einbrechens, etc. gehen kann, wird es sich nur um ein ästhtisches Defizit handeln, der Boden wird aber noch "brauchbar" sein.
Anders könnte dies bei den Wänden sein: Sind diese nicht fachgerecht grundiert, könnte es zu Schimmelbildung und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen. Diesfalls wären die Wände in keinem "brauchbaren" Zustand mehr.
Für konkrete Auskünfte entnehmen Sie unsere Kontaktdaten bitte unserer Website http://leitner-reichl.at
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