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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Naomi (---.public.t-mobile.at)
Datum: 08.06.10 20:28
Ich habe vor 2 1/2 Monaten eine Geldforderung einer Kanzlei bekommen, es handelt sich um einen privaten Rechtsstreit.
Bin damit dann gleich zu einem Anwalt gegangen, hab ihm das ganze erklärt und habe ihm gesagt das höchstens eine Teilschuld besteht und ich die Unterlagen über die Entstehung der geforderten Summe haben möchte. Dieser hat die Unterlagen dann bei der Kanzlei angefordert, die 3 Wochen brauchten um ziemlich unvollständige und irrelevante Unterlagen nachzureichen. In der Zwischenzeit habe ich die unstrittige Summe, jedoch nicht mehr bezahlt.
Daraufhin hab ich meinem Anwalt gesagt das ich aufgrund der unvollständigen Unterlagen und da höchstens eine Teilschuld besteht dem gegnerischen Anwalt ein Vergleichsangebot mit mehr als der Hälfte der geforderten Summe zukommen lassen möchte, da ich diese Angelegenheit schnell erledigt haben möchte.
Leider sind seitdem mehr als 6 Wochen vergangen und obwohl mein Anwalt in dem Schreiben angeführt hat das sie Rücksprache mit ihrem Mandanten halten sollen und Bescheid geben sollen ob dieser dem Vergleich zustimmt, ist noch immer keine Äußerung gekommen.
Mein Anwalt scherrt sich nicht darum und meint nur wir müssen halt warten und vertröstete mich damit das diese garnicht Antworten müssen sondern gleich eine Klage eingereicht haben könnten.
Habe meinem Anwalt vor 1 1/2 Wochen geschrieben ob schon etwas gekommen ist aber er hat sich noch nicht gemeldet. Morgen sind es genau 7 Wochen das meine Kanzlei der gegnerischen das Vergleichsangebot übermittelt hat. Jetzt weiß ich nicht was los ist und warum sich die nicht äußern? Haben die vielleicht wirklich eine Klage eingereicht? Meine Kanzlei meint immer nur - warten.
Ich hätte das gerne endlich erledigt, da ich das Geld dringend bräuchte (mein Kühlschrank ist kaputt gegangen)l, da ich aber nicht weiß wie das denn nun ausgeht und was da los ist, muss ich es einstweilen noch auf der Seite liegen lassen.
Was soll/kann ich tun?
lg
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Leitner & Reichl (---.public.telering.at)
Datum: 20.06.10 14:30
Sehr geehrte Frau Naomi!
Grundsätzlich ist Ihrem Anwalt bezupflichten, wenn er meint, der Gegener müsse sich zu Ihrem Vergleichsanbot nicht äußern.
Allerdings ist jeder Anwalt gehalten, aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen einem Kollegen binnen angemessener Frist eine Rückäußerung zukommen zu lassen.
Ihr Anwalt hätte daher nach nunmehr 7 Wochen seit Unterbreitung des Vergleichsanbots meines Erachtens die Möglichkeit, beim gegnerischen Anwalt eine Stellungnahme zu urgieren.
Dass Ihr Gegner bereits eine Klage eingebracht hat, ist unwahrscheinlich, da Ihnen eine Klage üblicherweise bloß wenige Tage nach deren Einbringung vom Gericht mittels Rsb-Brief zugestellt werden würde.
Sollten Sie mit der Arbeitsweise Ihres Rechtsvertreters nicht zufrieden sein, sollten Sie bedenken, dass er vermutlich nicht der einzige ist, der Sie vertreten könnte.
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