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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Ignaz (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 05.04.10 11:05
Ich möchte zusammen mit meiner Lebensgefährtin ein Haus mit Grund kaufen. Aufgrund unserer finanziellen Mittel kann meine Lebensgefährtin nur ca. 25%-30% für den Ankauf aufbringen. Meine Lebensgefährtin soll mit 30% und ich mit 70% ins Grundbuch.
Aus meiner vorigen Ehe habe ich ein Kind, meine Lebensgefährtin ist (noch) kinderlos.
Ich möchte meine Lebensgefährtin absichern, gleichfalls mein Kind nicht um das Erbe bringen.
Fragen:
Welche Nachteile seht ihr hinsichtlich
-Aufteilungsschlüssel
-Trennung
-Todesfall ich selbst (Erbe mein Kind)
-Todesfall Lebensgefährtin (Erbe Verwandtschaft)
Was würdet ihr empfehlen?
Danke
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 06.04.10 18:14
Ich empfehle die Inanspruchnahme anwaltlicher oder notarieller Beratung.
Soferne die Liegenschaft nicht parifiziert ist/werden soll(/werden kann !), können Sie ungeachtet Ihrer Beiträge ausschließlich Hälfteeigentümer werden.
Es wäre daher einerseits vertraglich zu regeln, was im Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft zu geschehen hat (also: wer behält sie, wie sind die Geld-, Arbeits- und sonstigen Beiträge anzurechnen etc.) und andererseits das Erbrechtliche abzuklären (unter Berücksichtigung, daß Testamente jederzeit einseitig widerrufen werden können, unterschiedliche grunderwerbssteuerliche Behandlung von nahen, fernen und Nicht-Angehörigen etc.).
Hinzu kommt noch, daß zB wechselseitige Belastungs- und Veräußerungsverbote sinnvoll sein könnten udgl. mehr.
Möglicherweise wäre auch eine Eheschließung sinnvoll.
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