Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Grundbuch Haus
Autor: Ignaz (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   05.04.10 11:05

Ich möchte zusammen mit meiner Lebensgefährtin ein Haus mit Grund kaufen. Aufgrund unserer finanziellen Mittel kann meine Lebensgefährtin nur ca. 25%-30% für den Ankauf aufbringen. Meine Lebensgefährtin soll mit 30% und ich mit 70% ins Grundbuch.
Aus meiner vorigen Ehe habe ich ein Kind, meine Lebensgefährtin ist (noch) kinderlos.
Ich möchte meine Lebensgefährtin absichern, gleichfalls mein Kind nicht um das Erbe bringen.
Fragen:
Welche Nachteile seht ihr hinsichtlich
-Aufteilungsschlüssel
-Trennung
-Todesfall ich selbst (Erbe mein Kind)
-Todesfall Lebensgefährtin (Erbe Verwandtschaft)
Was würdet ihr empfehlen?
Danke

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Grundbuch Haus
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   06.04.10 18:14

Ich empfehle die Inanspruchnahme anwaltlicher oder notarieller Beratung.

Soferne die Liegenschaft nicht parifiziert ist/werden soll(/werden kann !), können Sie ungeachtet Ihrer Beiträge ausschließlich Hälfteeigentümer werden.
Es wäre daher einerseits vertraglich zu regeln, was im Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft zu geschehen hat (also: wer behält sie, wie sind die Geld-, Arbeits- und sonstigen Beiträge anzurechnen etc.) und andererseits das Erbrechtliche abzuklären (unter Berücksichtigung, daß Testamente jederzeit einseitig widerrufen werden können, unterschiedliche grunderwerbssteuerliche Behandlung von nahen, fernen und Nicht-Angehörigen etc.).
Hinzu kommt noch, daß zB wechselseitige Belastungs- und Veräußerungsverbote sinnvoll sein könnten udgl. mehr.
Möglicherweise wäre auch eine Eheschließung sinnvoll.



Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.