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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michael P. (---.teleweb.at)
Datum: 01.04.10 15:33
Hallo Forum!
Ich hab eine Frage! Ich hatte am Sontag einen Autounfall der ein bischen Kurios!
Sachverhalt!
Also ich bin mit meinem Auto (Reault Espace) eine Duchzugsstrasse eines Ortes entlang gefahren und wollte nach einer Verkehrsinsel, kurz vor einer ungeregelten T Kreuzung wenden um in die Gegenrichtung weiter zu fahren! Zuvor hab ich mich versichert wo die Gegenpartei (Nachfolgender Oplel Corsa) mit ihrem Auto ist! Zu dem Zeitpunkt befand sie sich noch gute 6 bis 7 Autolängen hinter mir.
Jedenfalls betätigte ich den Linken Blinker um meine Absicht anzuzeigen danach verzögerte ich meine Geschwindigkeit und vergewisserte mich nochmal ob ich keinen gefährde! (weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht! auch nicht in meinem Rückspiegel und beim Zurückblicken!) so ich leitete mein Wendemanöver ein und kurz darauf krachte es auch schon!
Die Gegenpartei ist mit der vorderen Stoßstange Beifahrerseite in das vordere Rad meiner Fahrerseite reingekracht.!
Danach Polizei dazugeholt und Aussagen niedergeschrieben! Sie gibt dabei an das sie ihr Auto nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte und auch max. 2 Blinkzeichen wahrgenommen hat!
Als der Schock nach gelassen hatte merkte ich das mein Nacken schmerzt und bin darauf von meinem Bruder ins Krankenhaus gebracht worden. Diagnose Schleudertrauma!!!
So ich bin mir keiner Schuld bewusst und meines Erachtens muß der Nachfolgende bremsbereit fahren und wenn nötig auch gefahrlos anhalten können, oder sehe ich das falsch?? Anscheinend wird das zu einem Streitfall da die Gegenpartei bei der Versicherung nun angibt ich hätte nach rechts ausgeschert und bin hab danach wieder nach links gelenkt. Ich gebe zu das es sein kann das es den Anschein hatte das ich rechts ausscherte da ich mich zur gleichen Zeit nochmals vergewissern wollte ob da noch jemand auf der Strasse (die Strasse ist eine langgezogene Linkskurve) ist!
Bitte sagt welche Chancen ich habe da wieder Schuldlos raus zu kommen!
Bitte steht mir mit Eurem Rat bei!!!
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 01.04.10 19:43
"Schuldlos" sind Sie keinesfalls, denn
1. ist Umkehren auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet -außer auf geregelten Kreuzungen- verboten (§ 14 Abs.2 lit.d StVO), der Nachfolgende mußte also auch nicht damit rechnen; und
2. haben Sie auch durch das Rechtsauslenken -trotz des Linksblinkens- eine für den Nachfolgenden unklare Situation geschaffen, sodaß er offenbar irrtümlich annahm, Sie würden rechtsabbiegen.
Es wird also auf eine Verschuldensteilung hinauslaufen.
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Autor: Michael P. (---.teleweb.at)
Datum: 02.04.10 01:37
Hallo Küchenjurist!
Also die Teilschuld sehe ich ja zu einem gewissen Maße ja ein! Nur ich kann nicht bei einer unklaren Situation, ohne Rücksicht darauf was passiert, an einem Auto vorbeifahren bzw überholen.
Ich fahre gute 30.000 Kilometer im Jahr, hab meinen Führerschein auch schon einige Zeit, und habe schon einige Situationen gehabt wo sich der vor mir Fahrende falsch verhalten hat! Und gerade bei diesen Situationen schaltet mein Hausverstand ein und sagt mir genügend Abstand halten und Fahrgeschwindigkeit anpassen und bremsbereit sein bis sich die Situation geklärt hat!
So nun die Frage wer trägt den größeren Teil der Schuld denn auf eine 50/50 Schuldteilung gehe ich sicher nicht ein.
Mfg Michael P.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 02.04.10 16:39
Von 50/50 war auch nicht die Rede, ausschließen kann man's aber trotzdem nicht, zumal es da keinen fixen Aufteilungsschlüssel gibt.
Zur Orientierung möge die kasuistische Rechtsprechung zu § 14 StVO dienen :
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=&GZ=&VonDatum=&BisDatum=02.04.2010&Norm=StVO+%c2%a714&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=&WxeFunctionToken=b459a7bc-16b1-4474-badd-ac9c8d00f4ab
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