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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Martin Koller (---.117.49.214.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 06.02.10 18:26
Nachdem meine Mutter verstorben ist, habe ich vom zuständigen Bezirksnotar ihr notarielles Testament zugestellt bekommen mit der Bitte um gefällige Kenntnisnahme.
Meine Frage als Sohn der im Testament mit (s)einem Pflichtanteil bedacht wurde:
Wer informiert mich über die Höhe des Pflichtanteiles, bzw. ob aus der Erbmasse nach Abzug aller Kosten und ev. Schulden ein auszahlbarer Anteil verbleibt?
Der Notar der das Testament aufgesetzt hat?
Der Notar der zuständigen Bezirksstelle?
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 08.02.10 16:36
Wenn der Notar über die Vermögenslage des Verstorbenen im Todfallszeitpunkt bescheid weiß (zB weil mit dem Erben ein Vermögensverzeichnis aufgenommen wurde - was aber nicht in jedem Fall gschehen muß), wird er Ihnen entsprechende Auskünfte geben können.
Ansonsten bleibt ihnen nur, gegen den Erben die Pflichtteils(ergänzungs)klage einzubringen, falls der Erbe Ihnen den Vermögensstatus im Todfallszeitpunkt nicht offen legt oder Sie dem Erben diesbezüglich mißtrauen.
Streitwert der Klage wäre der Pflichtteil gemäß Ihrer Einschätzung des Vermögensstatus; nicht mutwillige (und daher nicht vorwerfbare) Überklagungen schaden nicht, wenn der Streitwert sofort nach Offenlegung des Vermögensstatus durch den Erben entsprechend richtiggestellt wird (zweifeln Sie die Offenlegungen weiter an, führen Sie den Prozeß fortan auf eigenes Risiko; detto wenn von vornherein gar kein klagbarer Anspruch bestanden hat).
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