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 abstellen von fahrzeug innerhalb 5 meter grenze
Autor: peter f. (---.5.14.vie.surfer.at)
Datum:   22.01.10 14:31

also mein anliegen ist ob es sinn macht einspruch zu erheben.

bekam heute anonymverfügung € 42 wegen abstellen innerhalb der 5 meter grenze. also ich kann mich noch genau errinnern, hab mich dort hingestellt um meine freundin aussteigen lassen (bei laufenden motor), bin dann 4 runden gefahren da kein parkplatz, 9ter bezirk beim franz josefs bahnhof, dann dachte so jetzt warte ich im auto weil lange kann sie nimmer brauchen, stellte ich mich vielleicht 2:00 minuten wieder an die besagte stelle. in dieser zeit kam ein polizei auto vorbei, was mich 100% gesehen hat das ich im auto gesessen bin. (sah nicht das sie mich aufschrieben bzw. bekam auch keine verständigung hinter den wischern.

1. dürfen polizisten (ist ja amtshandlung oder doch nicht) strafen wenn sie im auto ohne kopfbedeckung sitzen.

2. muss ich die strafe so hinnehmen ohne verständigung bzw. hinterlegung bzw. kontrolle seitens der beamten.


kennt sich da wer aus. ich weiß noch alles, waren 2 männliche beamte. an uhrzeit und datum kann ich mich jetzt auch dank schreiben auch errinnern.



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 Re: abstellen von fahrzeug innerhalb 5 meter grenze
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   25.01.10 15:57

1. ist eine blöde Frage, weil anzeigen darf jeder, auch ein Nicht-Polizist (und der einzige Unterschied besteht hier darin, daß Sie aufgrund der Anzeige eines Polizisten die Chance bekommen, die Angelegenheit mittels günstigerer Anonymverfügung und damit ohne Vormerkung aus der Welt zu schaffen);

2. Sie müssen gar nichts hinnehmen, allerdings wurde das Delikt ja verwirklicht (§ 24 Abs.1 lit.d StVO - absolutes Halte- und Parkverbot innerhalb der 5 Meter-Grenze) und es gibt die eigene dienstliche Wahrnehmung zweier Polizeibeamten als Beweismittel. Eine Anzeigeverständigung bzw. eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle ist nicht Voraussetzung für die Strafbarkeit.



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