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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michael (---.116.104.147.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 29.12.09 18:54
Sg. Team!
Wir sind seit 6 Monaten geschieden. Jetzt werden erst die Einzelheiten besprochen (Unterhalt, Hausrat, Güter usw...).
Wir haben eine gemeinsame Wohnung gekauft (beide im Grundbuch), es bestehen noch Kreditzahlungen dafür. Meine Ex-Frau meint jetzt, dass ihr die Wohnung zusteht und ich den restlichen Kredit fertig zahlen muß, weil sie jahrelang nur Hausfrau war und sich der Erziehung unserer jetzt 19-jährigen Tochter und dem Haushalt gewidmet hat. Seit einigen Jahren arbeitet sie wieder.
Kann so was sein? Am Ende habe ich die Wohnung finanziert und sie gehört dann ihr alleine?
Unsere Tochter studiert woanders und ist nur in den Ferien hier.
Vielen Dank für die Antworten,
Michael
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 31.12.09 17:56
Das Gericht kann die Ehewohnung einem der Geschiedenen zuweisen. Meist geschieht dies mit Rücksicht auf Kinder an denjenigen Elternteil, bei dem die Kinder bleiben, damit diese nicht aus ihrer bisherigen Umgebung gerissen werden. Einer 19-Jährigen wird ein allfälliger Umzug aber wohl schon zugemutet werden können.
Allerdings wird die mehrjährige, durch Kindererziehung und Haushaltsführung bedingte Karrierelücke (einschließlich der dadurch bewirkten Karrierenachteile)sicherlich irgendwie auszugleichen sein, sei es durch Unterhalt und/oder aber eben auch durch Zuweisung der Wohnung (wobei aber die Frage, wer dann für den restlichen Kredit aufzukommen hat, wieder eine andere ist).
Wenn Sie sich nicht einig werden, muß spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung der Antrag auf Aufteilung des ehelichen Vermögens an das Gericht gestellt werden.
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