|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Anita (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 20.12.09 16:52
Hallo! Kann mir jemand Auskunft über die Berechnung des Mietpreises geben?
Es handelt sich um eine 70m2 Wohnung mit Balkon. Diese ist jedoch in der Mansarde und hat in allen Räumen Schrägen drinnen, sodaß man die Wohnung eigentlich nur mit Maßanfertigungen einrichten kann. Sind die Schrägen relevant für den Mietpreis? Ich bräuchte Auskunft für einen Freund, der diese Wohnung vermietet. Er verlangt 400,- excl. Betriebskosten. Finde ich OK, da die Wohnung ein Altbau ist und auch renovierungsbedürftig ist. Meine Hauptfrage: Wieviel kann man verlangen pro qm und mindern die Schrägen den Preis? Danke für alle Antworten. lg
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|