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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michael (---.178.154.193.arpa.as1901.net)
Datum: 26.11.09 17:23
Hallo!
Ich benöte kurz Hilfe!
Es hat heute die Polizei bei uns vorbeigeschaut und wollte mich bzgl. einer Ersatzfreiheitsstrafe mitnehmen(30 Stunden für 72,- zu schnell fahren wie so oft), jedoch wurde ausser Briefchen schreiben kein anderer Weg versucht das Geld von mir zu bekommen(gehaltsexikution oder ähnliches)!
Erhebe regelmäßig Einspruch gegen die Strafen oder zahle nicht!
Mein Gehalt ist Pfändbar(hoch genug), aber es wurde nicht mal versucht!
Bitte um kurze Hilfe, habe das gefunden, trifft das auch für OÖ zu und ist es korrekt?
http://www.volksanw.gv.at/bericht/burgenland/26_27/htm/3.htm
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 27.11.09 15:21
Ist korrekt, hilft aber praktisch kaum, weil die Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe nicht anfechtbar ist.
Sie können dem Vollzug lediglich durch sofortige Zahlung entgehen oder nachträglich dagegen Beschwerde beim UVS einlegen.
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