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 Jugendschutzgesetz
Autor: Daniela (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   21.11.09 10:56


hallo

ich habe eine frage:

ich bin 17 jahre alt, und möchte wissen was passiert, wenn mich die Polizei im 4 uhr in der früh erwischt?

würde es gehen, wenn meine mutter eine "Erlaubnis" schreibt?

wie kann ich legal um diese Zeit unterwegs sein?

mfg



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 Re: Jugendschutzgesetz
Autor: Andrea (91.209.112.---)
Datum:   23.11.09 10:57

Soweit ich das weiß, dürftest du mit einer Begleitperson unterwegs sein. Uns ist es damals dann aber so ergangen, dass auch eine schriftliche Erlaubnis nicht gegolten hätte, da die Erlaubnis ja jeder schreiben bzw. fälschen kann. Auch das Anrufen der Eltern wurde nicht akzeptiert, denn es kann ja irgendwer an der anderen Leitung sein.
Also sind wir nach Hause.



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