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Autor: Vehabovic Muhamed (91.204.193.---)
Datum: 16.09.09 12:12
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Anliegen besteht darin dass, ich mir vor 1 jahr mit meinen Eltern eine Haus gekauft habe. Damals bevor wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, haben wir von Mieter im Haus erfahren dass er sich mehr als 10 Jahre schon in einer Wohnung im Hause befindet, und er somit recht auf Mieterschutz hat. Damals sagte der Mieter selbst, er will keine Probleme machen, und dass er noch ein Jahr braucht um sich eine Wohnung zu finden. Somit hat der damalige Besitzer den Mietvertrag um 1 Jahr verlängert, wo ausdrücklich drin steht, dass nach dem 1 Jahr der Mietvertrag nicht verlängert wird, und dass der Mieter ausziehen muss, und diesen Mietvertrag wo der Mieter unterschrieben hat per Anwalt zum Landesgericht eingereicht. Der Mieter hatte dann den Gerichtsschreiben bekommen und Zeit gehabt 1 Monat sich gegen die Sache zu fächten, er tat es nicht und wir haben dann einen Gerichtsbeschluss bekommen, dass der Mieter an diesen Tag ausziehen muss, so wie es im Mietvertrag steht. Wir kauften dass Haus dann, weil wir dann dachte ok, wir haben es gerichtlich, da kann nicht viel schief gehen.
Jetzt wo der Mieter nächsten Monat ausziehen muss, stellt er sich dagegen und sagt er hat keinen Brief von Gericht bekommen, er sagt er weiss von dem nichts, und dass die Wohnungen die ihm der Staat vorgelegt hat, dass ihm keine bis jetzt gepasst hat. Und dass er nicht ausziehen will. Auf meine Frage wann er dann vor hat auszuziehen, antwortete er vielleicht in den nächsten 5 Jahren bis der kleine sohn die Hauptschule hinter sich hat, oder dann wenn ihm der Staat eine passende Wohnung findet.
Auf jeden Fall er sagt er kennt das Mieterschutz gesetzt, und egal was er unterschrieben hat, er darf drinn bleiben, solange er will.
Ich frage mich jetzt, habe ich mich da von letzten Hausbesitzer irgendwie hintergehen lassen, und was ist mit dem Gerichtsbeschluss ist er auch nicht gültig?
Vielen Dank.
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