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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Mario (---.a1.net)
Datum: 22.08.09 20:02
hallo,
eine frage auf die ich bis jetzt nirgends im internet eine antwort finden konnte..
ich beschreibe mal meine situation...
ich war bis ende 08 selbständig (mit gewerbeschein). nach einer konkursabweisung und einstellung des betriebes sitze ich nun auf schulden + unzählige pfändungen. derzeit bin ich arbeitslos. somit auch nichts pfändbar...
jedoch möchte ich in absehbarer zeit wieder einkünfte aus "selbständiger" arbeit beziehen. aber ohne gewerbe da ich natürlich eine 3j. gewerbesperre habe.
diese einkünfte würde ich erzielen mit bewerbung diverser internetseiten (diese internetseiten sind nicht pfändbar da sie nicht mir gehören)
das heisst nun ich würde von dieser firma (google+adsense, amazon usw.) monatlich auszahlungen erhalten.
wie läuft das dann mit den pfändungen und was ist da pfändbar???
beispiel: ich bekomme monatlich ca. 900eur (Abrechnung mit dem hinweis das ich für steuer etc. selber zuständig bin da selbständige einkünfte).
was wird mir der gerichtsvollzieher in dem falle pfänden wenn das meine einzigen einkünfte sind? was kann er pfänden und wie wird das berechnet wenn ich von diesen schwankenden einnahmen auch noch meine SV beitäge selbst entrichten muss?
Mario
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