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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: D.E. (---.q.pppool.de)
Datum: 05.07.09 20:14
Hallo habe eine Frage! Mein Schwiegervater ( der vor 1.Woche gestorben ist)hatte ein unentgeltliches Wohnrecht im Haus seiner Nichte .( Die Nichte hat 1 Tag nach seinem Tot einen Brief geschrieben das das ja so jetzt nicht weiter laufen kann, Sie verlangt ein Gespräch am 07.07. also Übermorgen,Deshalb hoffe Ich auf schnell Hilfe)Darf meine Schwiegermutter jetzt wohnen bleiben untentgeldlich oder zu welchen Bedingungen? Kann die Nichte die Miete selber bestimmen oder gibt es da Regelungen?Wie lange darf Sie wohnen bleiben?
Meine Schwiegermutter sucht schon händeringend eine Wohnung das geht ja aber nicht von Heute auf Morgen und schon garnicht da Sie nach dem Tot meines Schwiegervaters Harz4 beantragen muß ! Wo steht Sie , was kann Sie tun ???????
D.E.
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Autor: Austria (---.14.14.vie.surfer.at)
Datum: 11.07.09 17:57
Deutschen Rechtsanwalt fragen da in Deutschland deutsches Recht zur Anwendung kommt!
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