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 Mahnung nach 4 Jahren erhalten
Autor: Dünser (86.111.62.---)
Datum:   18.06.09 19:09

Hallo!

Ich hätte mal ne kurze Frage! Und zwar haben wir im Jahr 2004 einen Laptop über ein Kreditinstitut gegen monatliche Ratenzahlung gekauft. Die letzten beiden Raten wurden aufgrund eines nicht gedeckten Kontos zurück gebucht von der Bank! (April 2005)

Das ist uns damals leider nicht aufgefallen und darum war das auch keine Thema mehr.

Nun haben wir im April ein Schreiben bekommen das (statt den offenen € 209) nun EUR 806,50 noch zu bezahlen sind. Daraufhin haben wir die Gesellschaft kontaktiert und als Aussage bekommen das es nun bei der durchsicht der Konten aufgefallen ist das der Restbetrag nie überwiesen wurde.

Ist es den rechtlich gesehen OK das hier 4 Jahre später eine Mahnung kommt (Mit Androhung der Übergabe an den KSV) obwohl das nie gemahnt wurde und der Betrag sich auf einmal vervierfacht hat.

Ich hoffe das und hier jemand weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen



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 Re: Mahnung nach 4 Jahren erhalten
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   19.06.09 14:56

Darlehensforderungen (hier: aus der Kreditfinanzierung) verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren.

Verzugszinsenforderungen verjähren allerdings schon nach drei jahren (auch wenn es sich um Verzugszinsen aus Darlehensforderungen handelt).

Allfällige Mahnspesen werden zwar im Verzugsfall ebenfalls geschuldet, müssen aber bei Konsumentengeschäften für den Konsumenten von vornherein der Höhe nach einschätzbar sein; Mahnspesen, die der Höhe nach einer Verordnung aus dem Jahr 1996 (in der aktuellen Fassung) betreffend Inkasso-Institute entsprechen, sind im allgemeinen angemessen.

Ein Gläubiger ist keineswegs zur Mahnung in bestimmten Abständen verpflichtet; eine späte (gerichtliche) Geltendmachung kann allerdings zur Klagsabweisung hinsichtlich bereits verjährter Verzugszinsen führen.



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